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Bayern

Kurbeitrag in Farchant

Höhe
2,80 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 2,80 € je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag, Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren 1,00 €, jüngere Kinder frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gäste sind spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch zu melden; der Beitrag ist spätestens einen Tag nach Abreise abzuführen.

Höhe
2,80 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag: ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,80 €; ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr 1,00 €; Schwerbehinderte mind. 80 % 1,00 €; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr frei. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 5 Abs. 1: Meldung spätestens am Tage nach der Ankunft auf elektronischem Wege; § 6 Abs. 2: Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, die Gemeinde kann Abführung erst am Monatsende oder nach Beitragsaufforderung zulassen.
Zahlung
Fällig mit Entstehen; Einhebung durch den Vermieter, Abführung spätestens einen Tag nach Abreise.
Einreichung
Elektronische Meldung; ersatzweise Meldescheinblock (20 Meldescheine, 10 € Gebühr) und Abgabe im Rathaus.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Farchant nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Farchant ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Im Kurbeitrag ist die Mehrwertsteuer enthalten.
  • Die Befreiung wegen Schwerbehinderung ist bei der Tourist-Information mit Ausweis zu beantragen.
  • Die Gästekarten-Seite nennt Schwerbehinderte mit 100 % als befreit; die Satzung nennt nur Mindestgrad 80 % mit 1,00 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Farchant.

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