Bayern
Kurbeitrag in Farchant
- Höhe
- 2,80 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 2,80 € je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag, Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren 1,00 €, jüngere Kinder frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gäste sind spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch zu melden; der Beitrag ist spätestens einen Tag nach Abreise abzuführen.
- Höhe
- 2,80 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag: ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,80 €; ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr 1,00 €; Schwerbehinderte mind. 80 % 1,00 €; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr frei. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 5 Abs. 1: Meldung spätestens am Tage nach der Ankunft auf elektronischem Wege; § 6 Abs. 2: Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, die Gemeinde kann Abführung erst am Monatsende oder nach Beitragsaufforderung zulassen.
- Zahlung
- Fällig mit Entstehen; Einhebung durch den Vermieter, Abführung spätestens einen Tag nach Abreise.
- Einreichung
- Elektronische Meldung; ersatzweise Meldescheinblock (20 Meldescheine, 10 € Gebühr) und Abgabe im Rathaus.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Farchant nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Farchant ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Im Kurbeitrag ist die Mehrwertsteuer enthalten.
- Die Befreiung wegen Schwerbehinderung ist bei der Tourist-Information mit Ausweis zu beantragen.
- Die Gästekarten-Seite nennt Schwerbehinderte mit 100 % als befreit; die Satzung nennt nur Mindestgrad 80 % mit 1,00 €.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Farchant.
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