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Bayern

Kurbeitrag in Ettal

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Ettal bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

In Ettal beträgt der Kurbeitrag laut Satzung 1,50 Euro je Aufenthaltstag und Person ab 16 Jahren; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber müssen die Gäste spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch bei der Gemeinde melden, den Beitrag einheben und spätestens einen Tag nach der Abreise abführen; sie haften für den vollständigen Eingang.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 Euro je Aufenthaltstag und Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Angefangene Tage gelten als volle Tage, An- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Die gültige Umsatzsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.03.2021)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind kurbeitragsfrei; Seminar- und Tagungsteilnehmer nur am Tag der An- und Abreise (1 Aufenthaltstag).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch (§ 6 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise oder bei späterer Meldung mit dieser (§ 6 Abs. 1); Kurbeitragsschuld entsteht mit Beginn jedes Aufenthaltstages und wird mit dem Entstehen fällig (§ 3).
Zahlung
Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und führen ihn an die Gemeinde ab; sie haften für den vollständigen Eingang. Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag mit Vorliegen des Abrechnungsbescheids bis zum Fälligkeitstermin abgeführt wird.
Einreichung
Elektronische Meldung der beitragspflichtigen Gäste (Name, Anschrift Hauptwohnsitz, Geburtsdatum, Ankunfts- und voraussichtlicher Abreisetag) mit dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Verfahren; auf Antrag Verzicht in Härtefällen.
Betrieb anzeigen
Gäste sind spätestens am Tag nach der Ankunft über das Verfahren der Gemeinde zu melden; eine Schwerbehinderung ist der einhebenden Stelle durch Ausweis nachzuweisen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ettal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Ettal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag von 60,00 Euro je Person (als Zweitwohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile und Wohnwagen, die länger als drei Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich fortbewegt werden).
  • Die Befreiung für Schwerbehinderte und deren Begleitperson ist innerhalb der Meldefrist unter Vorlage des Ausweises bei der Abrechnungsstelle zu beantragen.
  • Verwandte 1. und 2. Grades sind kurbeitragsfrei.
  • Verspätete oder fehlende Gästemeldung kann mit Bußgeld belegt werden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ettal.

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