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Bayern

Kurbeitrag in Hohenwarth

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Abreise
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Hohenwarth bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 1,00 € je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, Kinder unter 16 frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Für Camper gelten Pauschalen nach Aufenthaltsdauer.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Aufenthaltstag ab vollendetem 16. Lebensjahr; 0,00 € für 6 bis unter 16 Jahre, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. Campingplatz-Benutzer je Einzelperson ab 16: Jahres-Camper 36,00 €, Halbjahres-Camper 26,00 €, Vierteljahres-Camper 22,00 €, Sechs-Wochen-Camper 18,00 €. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Nach § 6 Abs. 2 der Kurbeitragssatzung führen Sie den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an die Gemeinde ab; die Gemeinde kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird.
Zahlung
Der Beitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) zu entrichten (§ 3 Abs. 3); § 6 mit Abrechnungsfrist steht nicht im Auszug.
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hohenwarth nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hohenwarth ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Im Kurbeitrag ist die gültige Umsatzsteuer enthalten.
  • Gäste melden sich spätestens am Tag nach Ankunft mit Formblatt, sofern sie nicht vom Beherberger gemeldet werden (§ 5).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hohenwarth.

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