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Bayern

Kurbeitrag in Jachenau

Höhe
1,20 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Jachenau bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

1,20 Euro je Person und Aufenthaltstag; angefangene Tage gelten als volle Tage. Kinder bis 18 und Schwerbehinderte mit mind. 50 % sind befreit. Der Kurbeitrag wird mit Entstehen fällig.

Höhe
1,20 € pro Person und Nacht
1,20 Euro je Person und Aufenthaltstag, angefangene Tage voll, inklusive Mehrwertsteuer. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Angaben spätestens am Tag nach Ankunft über das elektronische Verfahren der Gemeinde (§ 7 Abs. 1); Abführungsfrist (§ 6) nicht im Auszug.
Zahlung
Fällig mit Entstehen, zu zahlen an den zur Einhebung Verpflichteten oder die Gemeinde (§ 3).
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Jachenau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Jachenau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurgebiet ist das Gemeindegebiet ohne Altlach, Einsiedl, Obernach und Ochsensitz.
  • Verwandte und Verschwägerte bis zum dritten Grad sind befreit, wenn sie kostenfrei und befristet bei Personen mit Erstwohnsitz in Jachenau wohnen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Jachenau.

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