Rheinland-Pfalz
Keine Übernachtungsteuer in Kaiserslautern
Im veröffentlichten Ortsrecht von Kaiserslautern steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Kaiserslautern eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Regeln im Detail
Gut zu wissen
- Der Stadtrat hat am 24.11.2025 beschlossen, auf eine Übernachtungsteuer zu verzichten (Vorbericht zum Haushalt 2026).
Quellen und Prüfstand
- Kaiserslautern: Ortsrecht, Steuer- und Abgabensatzungen (ohne Übernachtungsteuer, Kur- oder Gästebeitrag)
- Kaiserslautern: Beschluss zur Übernachtungsteuer
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kaiserslautern.
Verlauf für Kaiserslautern
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Kaiserslautern nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.