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Rheinland-Pfalz

Gästebeitrag in Sankt Martin

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei

Einige Angaben für Sankt Martin bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Ortsgemeinde St. Martin erhebt einen Gästebeitrag von 1,00 EUR (einschließlich Umsatzsteuer) je Person und Übernachtung. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sind befreit. Der Beherbergungsbetrieb zieht den Beitrag spätestens am Abreisetag ein und rechnet monatlich bis zum 5. des Folgemonats ab, auch mit Null-Meldung.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 EUR einschließlich Umsatzsteuer je beitragspflichtiger Person und Übernachtung; bemessen nach der Zahl der Übernachtungen. (gilt seit 01.01.2017)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abrechnung der Gästeübernachtungen und eingezogenen Beiträge für jeden Kalendermonat bis zum 5. des folgenden Monats nach dem vorgeschriebenen Muster, auch als Null-Meldung (§ 7 Abs. 5). Abführung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Zahlungsnachricht der Verbandsgemeindeverwaltung (§ 7 Abs. 4).
Zahlung
Der Gast zahlt den Beitrag spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); der Betrieb zieht ihn ein, führt ihn an die Verbandsgemeindeverwaltung ab und haftet dafür (§ 7 Abs. 4, § 9).
Einreichung
Der Gast füllt am Ankunftstag den von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgeschriebenen Meldevordruck aus und unterschreibt ihn; der Betrieb hält die Vordrucke bereit, sammelt sie und bewahrt sie ein Jahr auf (§ 7 Abs. 1 und 3).
Betrieb anzeigen
Jede beitragspflichtige Person erhält nach dem Ausfüllen des Meldevordrucks eine Gästekarte, gültig vom Ankunftstag bis zum Ablauf des Abreisetages (§ 8).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Sankt Martin nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Sankt Martin ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Zweitwohnungsinhaber (auch Dauer-Wohnmobile und Mobilheime über drei Monate) zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer 30,00 EUR im Jahr, festgesetzt per Bescheid.
  • Die Voraussetzungen einer Befreiung sind am Ankunftstag durch Ausweis oder geeignete Unterlagen nachzuweisen (§ 4 Abs. 3).
  • Bei Zahlungsverweigerung durch den Gast ist dies innerhalb eines Tages der Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen (§ 7 Abs. 4).
  • Daneben besteht seit 2023 ein Tourismusbeitrag der Betriebe nach Umsatz (eigene Satzung); er betrifft Gastgeber als Unternehmer, nicht die Gäste.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Frist-Erinnerung für Sankt Martin

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