Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag in Sankt Martin
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Sankt Martin bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Ortsgemeinde St. Martin erhebt einen Gästebeitrag von 1,00 EUR (einschließlich Umsatzsteuer) je Person und Übernachtung. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sind befreit. Der Beherbergungsbetrieb zieht den Beitrag spätestens am Abreisetag ein und rechnet monatlich bis zum 5. des Folgemonats ab, auch mit Null-Meldung.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 EUR einschließlich Umsatzsteuer je beitragspflichtiger Person und Übernachtung; bemessen nach der Zahl der Übernachtungen. (gilt seit 01.01.2017) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abrechnung der Gästeübernachtungen und eingezogenen Beiträge für jeden Kalendermonat bis zum 5. des folgenden Monats nach dem vorgeschriebenen Muster, auch als Null-Meldung (§ 7 Abs. 5). Abführung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Zahlungsnachricht der Verbandsgemeindeverwaltung (§ 7 Abs. 4).
- Zahlung
- Der Gast zahlt den Beitrag spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); der Betrieb zieht ihn ein, führt ihn an die Verbandsgemeindeverwaltung ab und haftet dafür (§ 7 Abs. 4, § 9).
- Einreichung
- Der Gast füllt am Ankunftstag den von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgeschriebenen Meldevordruck aus und unterschreibt ihn; der Betrieb hält die Vordrucke bereit, sammelt sie und bewahrt sie ein Jahr auf (§ 7 Abs. 1 und 3).
- Betrieb anzeigen
- Jede beitragspflichtige Person erhält nach dem Ausfüllen des Meldevordrucks eine Gästekarte, gültig vom Ankunftstag bis zum Ablauf des Abreisetages (§ 8).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Sankt Martin nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Sankt Martin ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Zweitwohnungsinhaber (auch Dauer-Wohnmobile und Mobilheime über drei Monate) zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer 30,00 EUR im Jahr, festgesetzt per Bescheid.
- Die Voraussetzungen einer Befreiung sind am Ankunftstag durch Ausweis oder geeignete Unterlagen nachzuweisen (§ 4 Abs. 3).
- Bei Zahlungsverweigerung durch den Gast ist dies innerhalb eines Tages der Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen (§ 7 Abs. 4).
- Daneben besteht seit 2023 ein Tourismusbeitrag der Betriebe nach Umsatz (eigene Satzung); er betrifft Gastgeber als Unternehmer, nicht die Gäste.
Quellen und Prüfstand
- Ortsgemeinde St. Martin – Gästebeitragssatzung (Fassung Änderungssatzung 18.12.2018)
- Ortsgemeinde St. Martin – Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Betriebe, Fassung 27.11.2023)
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sankt Martin.
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