Rheinland-Pfalz
Keine Übernachtungsteuer in Neustadt an der Weinstraße
Im veröffentlichten Ortsrecht von Neustadt an der Weinstraße steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Neustadt an der Weinstraße eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Regeln im Detail
Gut zu wissen
- Neustadt an der Weinstraße erhebt einen Tourismusbeitrag von Betrieben und Selbständigen, denen der Tourismus Vorteile bringt, je nach Satzung auch von Vermietern. Gäste zahlen ihn nicht; Höhe und Pflichten regelt die Satzung.
Quellen und Prüfstand
- Neustadt an der Weinstraße: Ortsrecht, Steuer- und Abgabensatzungen (ohne Übernachtungsteuer, Kur- oder Gästebeitrag)
- Neustadt an der Weinstraße: Tourismusbeitragssatzung (zahlen Betriebe, nicht Gäste)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Verlauf für Neustadt an der Weinstraße
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Neustadt an der Weinstraße nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.