Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Kröpelin
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Quartiergeber erfasst die Gäste im elektronischen Gästeerfassungssystem der Stadt, zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt am Ankunftstag ein und begleicht die Abrechnung innerhalb von 2 Wochen.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag minus 1 Tag) sind befreit. Jahreskurabgabe 45,00 EUR für Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper. (gilt seit 01.03.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Wer sich vorübergehend in Ausübung des Berufes (z. B. Dienstreise) in der Stadt aufhält, gilt nicht als ortsfremd, soweit der Aufenthalt ganz oder weit überwiegend beruflich erfolgt (§ 2 Abs. 6 Nr. 2).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Digitale Anmeldung am Ankunftstag; Abgabe für den gesamten Aufenthalt am Ankunftstag einziehen; die im Erfassungssystem hinterlegte Abrechnung innerhalb von 2 Wochen begleichen (§ 6 Abs. 1, § 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Bringschuld des Quartiergebers gegenüber der Stadt Kröpelin; Abrechnung innerhalb von 2 Wochen (§ 9 Abs. 3 Nr. 2).
- Einreichung
- Nutzung des von der Stadt autorisierten elektronischen Gästeerfassungssystems nach vorheriger Anmeldung; Zugangsdaten von der Kurabgabestelle (§ 9 Abs. 2).
- Betrieb anzeigen
- Gäste elektronisch erfassen und digitale Kur-/Gästekarte aushändigen (§ 9 Abs. 3 Nr. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kröpelin nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kröpelin ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Quartiergeber dürfen ohne Zustimmung der Stadt keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren (§ 9 Abs. 5).
- Quartiergeber haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9 Abs. 7).
- Rückzahlung bei vorzeitiger Abreise nur auf Antrag gegen Bestätigung des Quartiergebers (§ 7).
- Die Abgabe enthält die gesetzliche Umsatzsteuer (§ 5 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Kröpelin – Kurabgabesatzung
- Stadt Kröpelin – 1. Änderungssatzung
- Stadt Kröpelin – Kurabgabesatzung Lesefassung
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kröpelin.
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