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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Kröpelin

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Quartiergeber erfasst die Gäste im elektronischen Gästeerfassungssystem der Stadt, zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt am Ankunftstag ein und begleicht die Abrechnung innerhalb von 2 Wochen.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag minus 1 Tag) sind befreit. Jahreskurabgabe 45,00 EUR für Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper. (gilt seit 01.03.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Wer sich vorübergehend in Ausübung des Berufes (z. B. Dienstreise) in der Stadt aufhält, gilt nicht als ortsfremd, soweit der Aufenthalt ganz oder weit überwiegend beruflich erfolgt (§ 2 Abs. 6 Nr. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Digitale Anmeldung am Ankunftstag; Abgabe für den gesamten Aufenthalt am Ankunftstag einziehen; die im Erfassungssystem hinterlegte Abrechnung innerhalb von 2 Wochen begleichen (§ 6 Abs. 1, § 9 Abs. 3).
Zahlung
Bringschuld des Quartiergebers gegenüber der Stadt Kröpelin; Abrechnung innerhalb von 2 Wochen (§ 9 Abs. 3 Nr. 2).
Einreichung
Nutzung des von der Stadt autorisierten elektronischen Gästeerfassungssystems nach vorheriger Anmeldung; Zugangsdaten von der Kurabgabestelle (§ 9 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
Gäste elektronisch erfassen und digitale Kur-/Gästekarte aushändigen (§ 9 Abs. 3 Nr. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kröpelin nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kröpelin ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Quartiergeber dürfen ohne Zustimmung der Stadt keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren (§ 9 Abs. 5).
  • Quartiergeber haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9 Abs. 7).
  • Rückzahlung bei vorzeitiger Abreise nur auf Antrag gegen Bestätigung des Quartiergebers (§ 7).
  • Die Abgabe enthält die gesetzliche Umsatzsteuer (§ 5 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kröpelin.

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