Gastgeberklar Ort prüfen

Niedersachsen

Übernachtungssteuer in Leer (Ostfriesland)

Höhe
3 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
in Prüfung

Buchung in Leer (Ostfriesland) berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Leer (Ostfriesland) auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Bemessungsgrundlage ist der Übernachtungspreis einschließlich Umsatz-/Mehrwertsteuer (Beherbergungsentgelt); enthaltene Verpflegungsanteile (z. B. Frühstück) werden herausgerechnet.

Höhe
3 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.07.2024)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
in Prüfung
Berufliche Übernachtungen
Beruflich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig; eine Befreiung dafür sieht die Satzung nicht vor.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.07.2024
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steuererklärung jeweils bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Quartals (15. Januar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober); auch als Nullmeldung, wenn im Zeitraum keine Gäste beherbergt wurden.
Zahlung
Festsetzung durch schriftlichen Bescheid der Stadt Leer (Ostfriesland); Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides; bei Stundung fallen Stundungszinsen an.
Einreichung
Steuererklärung auf vorgeschriebenem Vordruck, eigenhändig unterschrieben (bzw. durch gesetzlichen Vertreter); elektronische Übermittlung mit Speicherfunktion als PDF möglich.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Leer (Ostfriesland) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Leer (Ostfriesland) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab. Servicegebühren von Buchungsportalen wie Airbnb oder Booking.com gehören zum steuerpflichtigen Aufwand, wenn der Gast sie zwingend zahlen muss. Kostenpflichtige Stornierungen ohne tatsächliche Übernachtung sind nicht steuerpflichtig.

Gut zu wissen
  • Für Übernachtungen im Zeitraum 01.07.2024–31.12.2024 gilt auf Antrag eine Befreiung, wenn der Vertragsabschluss bis einschließlich 23.11.2023 erfolgt ist (Übergangsregel bei Einführung).
  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser zählen ausdrücklich zu den erfassten Beherbergungsbetrieben.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen