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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Lenzkirch

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis Ende des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Lenzkirch bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag, für Personen ab 16 Jahren 3,00 € (Kurbezirk 11). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind befreit.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht
Kurtaxe je Person und Tag im Kurbezirk 11 (Ortsteile Lenzkirch, Saig, Kappel, Grünwald, Raitenbuch mit Möslehof): 3,00 € für Personen ab 16 Jahren. Der Satz für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche ist im Auszug nicht lesbar. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
Keine Kurtaxe bei Arbeit oder Ausbildung in der Gemeinde oder beruflichem Aufenthalt zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen; Nachweis erforderlich (Bestätigung des Arbeitgebers).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach Anreise, Abmeldung drei Tage nach Abreise; Kurtaxe eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt abführen (§ 9 Abs. 1).
Zahlung
Beherberger ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab; fällig am letzten Aufenthaltstag, spätestens zum Kalendermonatsende (§ 10 Abs. 1).
Einreichung
Meldung im elektronischen Meldeverfahren der Gemeinde (§ 9 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
Kurtaxesatzung durch Aushang an gut sichtbarer Stelle bekannt geben (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lenzkirch nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Lenzkirch ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit: Tagesbesucher, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, unentgeltlich aufgenommene Besucher von Einwohnern, Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung 100 % sowie Kranke mit ärztlichem Zeugnis und ihre Begleitpersonen.
  • Gästekarte mit KONUS (kostenlose Nutzung des ÖPNV) für angemeldete Gäste.
  • Personen mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen andernorts (Einwohner, Dauer- und Saisoncamper) zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe (75,00 € ab 16 Jahren).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lenzkirch.

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