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Bayern

Kurbeitrag in Mauth

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,25 €
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 2,50 EUR je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,25 EUR für Kinder von 6 bis unter 16 Jahren; unter 6 Jahren frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beherbergungsbetriebe melden Gäste spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 2,50 EUR ab vollendetem 16. Lebensjahr, 1,25 EUR von 6 bis unter 16 Jahren; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.12.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,25 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste spätestens am Tag nach der Ankunft, elektronisch (§ 5, § 6 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise, die Gemeinde kann Abführung erst am Monatsende zulassen (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Der Gast zahlt den Kurbeitrag an den Einhebungsverpflichteten (Beherbergungsbetrieb); dieser führt ihn an die Gemeinde ab und haftet für den vollständigen Eingang.
Einreichung
Elektronische Meldung über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren; Ausnahmen auf Antrag bei unbilligen Härten.
Betrieb anzeigen
Nicht belegt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Mauth nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Mauth ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beherbergungsbetriebe müssen den Gästen unverzüglich die Gästekarte aushändigen.
  • Auch Gruppen, die nicht kurbeitragspflichtig sind (z. B. Schülergruppen), sind im Meldescheinsystem zu erfassen.
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Mauth.

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