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Rheinland-Pfalz

Übernachtungssteuer in Ludwigshafen am Rhein

Höhe
5 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des Netto-Übernachtungspreises (ohne Umsatzsteuer). Nebenleistungen wie Verpflegung oder Parkplatz zählen nicht mit. Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, gilt der ganze Betrag. Weder Beträge noch Steuer werden gerundet.

Höhe
5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2026)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Laut Stadt gibt es keine Befreiungen: Jede kurzfristige, bezahlte Übernachtung ist steuerpflichtig, auch eine berufliche.
Erhoben seit
01.01.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 10. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres. Auch ohne Übernachtungen ist eine Null-Meldung abzugeben.
Zahlung
Die Steuer selbst ausrechnen und bis zum 10. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse zahlen, z. B. per SEPA-Lastschrift. Einen eigenen Bescheid gibt es in der Regel nicht.
Einreichung
Amtlicher Vordruck, unterschrieben: per Post, online über ludwigshafen.de oder als Scan per E-Mail an [email protected]. Für jeden Standort eine eigene Anmeldung.
Betrieb anzeigen
Einen neuen Betrieb mit dem Stammdatenblatt anzeigen, spätestens bis zum 10. Tag nach Ende des ersten Quartals. Änderungen und die Aufgabe des Betriebs mit der Änderungsmitteilung melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ludwigshafen am Rhein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Ludwigshafen am Rhein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Steuer in Ludwigshafen nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.

Gut zu wissen
  • Neu seit 1. Januar 2026. Die Steuer schuldet der Gastgeber, nicht der Gast.
  • Übernachtungen, mit denen ein Wohnsitz nach Melderecht begründet wird, sind steuerfrei.
  • Stornierungen vor Anreise sind steuerfrei. Kommt ein Gast nicht, hat aber gebucht und bezahlt, bleibt die Steuer.
  • Betriebe, die am 1. Januar 2026 schon bestanden, mussten sich bis 10. April 2026 anmelden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

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