Schleswig-Holstein
Kurabgabe (Kurtaxe) in Norddorf auf Amrum
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Abrechnung und Fristen
- nach BescheidMeldung spätestens am Tag nach der Ankunft; Meldung binnen 7 Tagen nach der Ankunft; Zahlung zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht; Abführung binnen 14 Tagen nach der Ankunft (nur beim Papiermeldeschein)
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 9 Abs. 2). Meldung der Gäste: binnen 7 Tagen nach der Ankunft (§ 10 Abs. 1). Abführung der Abgabe: binnen 14 Tagen nach der Ankunft, nur beim Papiermeldeschein (§ 10 Abs. 3). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 9 Abs. 2).
Regeln im Detail
Kurabgabe 3,50 € je Person und Tag vom 1. März bis 31. Oktober, sonst 1,80 € (Anreisetag voll, Abreisetag nicht). Kinder und Jugendliche bis 18 sind in Begleitung Erwachsener befreit. Der Gast zahlt spätestens am Tag nach Ankunft an den Vermieter, der über die Amrum Touristik (elektronischer oder Papier-Meldeschein) abrechnet.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Tag 3,50 € in der Hauptkurzeit (01.03.–31.10.), sonst 1,80 €. Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befreit, sonst 0,50 € je Tag. Jahreskurabgabe 105,00 €. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit ist, wer in Ausübung von Dienst, Beruf oder Gewerbe im Auftrag eines ortsansässigen Auftraggebers anwesend ist und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzt (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Es kommt darauf an, wer den Auftrag gegeben hat, nicht wo die eigene Firma sitzt: Auch Handwerker einer Festlandsfirma sind befreit, wenn sie für eine Person oder Firma auf der Insel arbeiten. Für andere Geschäftsreisende sieht die Satzung keine Befreiung vor (Auskunft des Amtes Föhr-Amrum vom 12.10.2026).
- Anerkannt als
- Seeheilbad (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Gemeinde Norddorf auf Amrum (Amt Föhr-Amrum)
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Tag nach der Ankunft. Meldeschein/Gästekarte über die Amrum Touristik (elektronisch oder Papier). § 9 Abs. 2
- Meldung der Gäste
- Binnen 7 Tagen nach der Ankunft. § 10 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Tag nach der Ankunft. § 4 Abs. 2
- Abführung der Abgabe
- Binnen 14 Tagen nach der Ankunft, nur beim Papiermeldeschein. § 10 Abs. 3
- Zahlung nach Bescheid
- Zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht. § 9 Abs. 2
- Anzeige der Vermietung
- Binnen 14 Tagen nach Beginn. § 8 Abs. 2
- Außerdem in der Satzung
- diese führt an die Amrum Touristik ab. Wahl des Meldeverfahrens schriftlich vor Aufnahme der Gäste (§ 8 Abs. 3) Abgabe innerhalb von zwei Kalenderwochen abführen (§ 10 Abs. 1, 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Norddorf auf Amrum nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Norddorf auf Amrum ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Kurabgabe wird inselweit gemeinsam mit Nebel und Wittdün erhoben (§ 1 Abs. 2).
- Unterkunftsgebende stellen jedem Gast eine Gästekarte aus und haften für Einziehung und Abführung (§ 6, § 8).
- Eigentümer von Zweitwohnungen zahlen die Jahreskurabgabe von 105,00 € (§ 5 Abs. 3, 4).
- Umsatzsteuer ist in den Sätzen enthalten (§ 5 Abs. 6).
- Meldescheinabschnitte sind drei Kalenderjahre aufzubewahren (§ 8 Abs. 5).
- Tagesgäste zahlen ebenfalls Kurabgabe, fällig am Ankunftstag bei der Amrum Touristik, am Automaten oder online (§ 4 Abs. 3); der Betrag steht nicht in der Satzung.
- Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird höchstens die Jahreskurabgabe von 105,00 € je Person erhoben; bereits gezahlte Kurabgabe wird angerechnet (§ 5 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Norddorf auf Amrum – Kurabgabesatzung vom 29.11.2024
- Amt Föhr-Amrum – Kurabgabe
- Amt Föhr-Amrum – Kurabgabetabelle ab 2025 für Föhr und Amrum
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum.
Verlauf für Norddorf auf Amrum
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Norddorf auf Amrum nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Norddorf auf Amrum
Was kostet die Kurtaxe in Norddorf auf Amrum?
Kurabgabe in Norddorf auf Amrum: ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Norddorf auf Amrum?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptkurzeit: 2 × 3,50 €, 1 Kind unter 18 frei = 7,00 € (× 7). Insgesamt 49,00 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Norddorf auf Amrum damit auf Platz 88 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Norddorf auf Amrum Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Norddorf auf Amrum die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 9 Abs. 2). Meldung der Gäste: binnen 7 Tagen nach der Ankunft (§ 10 Abs. 1). Einzug beim Gast: spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 4 Abs. 2). Abführung der Abgabe: binnen 14 Tagen nach der Ankunft, nur beim Papiermeldeschein (§ 10 Abs. 3). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 9 Abs. 2). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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