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Bayern

Kurbeitrag in Piding

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 12 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Piding bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 1,00 € je Person und Aufenthaltstag inkl. Umsatzsteuer. Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag; Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres sind frei. Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € pro Aufenthaltstag und Person inkl. Umsatzsteuer; Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kurbeitragsfrei. (gilt seit 01.01.2013)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 12 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 5 Abs. 1: Erklärung spätestens am Tage nach der Ankunft mittels Formblatt der Gemeinde. Abführungsfrist (§ 6) nicht im Auszug.
Zahlung
Fällig mit Entstehen (§ 3 Abs. 2), Zahlung an den zur Einhebung Verpflichteten.
Einreichung
Formblatt der Gemeinde.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Piding nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Piding ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Änderungssatzung vom 15.01.2025 (in Kraft 01.02.2025) ändert nur den Kreis der Beitragspflichtigen (§ 1 Satz 1), nicht Höhe oder Fristen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Piding.

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