Bayern
Kurbeitrag in Piding
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 12 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Piding bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Abgabe–
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 1,00 € je Person und Aufenthaltstag inkl. Umsatzsteuer. Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag; Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres sind frei. Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € pro Aufenthaltstag und Person inkl. Umsatzsteuer; Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kurbeitragsfrei. (gilt seit 01.01.2013) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 12 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 5 Abs. 1: Erklärung spätestens am Tage nach der Ankunft mittels Formblatt der Gemeinde. Abführungsfrist (§ 6) nicht im Auszug.
- Zahlung
- Fällig mit Entstehen (§ 3 Abs. 2), Zahlung an den zur Einhebung Verpflichteten.
- Einreichung
- Formblatt der Gemeinde.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Piding nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Piding ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Änderungssatzung vom 15.01.2025 (in Kraft 01.02.2025) ändert nur den Kreis der Beitragspflichtigen (§ 1 Satz 1), nicht Höhe oder Fristen.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Piding – Kurbeitragssatzung
- Gemeinde Piding – Änderung der Kurbeitragssatzung vom 15.01.2025
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Piding.
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