Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Plau am See
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurabgabe 1,50 Euro je Person und Tag, nur für Aufenthalte vom 01.04. bis 31.10. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind befreit. Die Abgabe ist sofort fällig und für den ganzen Aufenthalt beim Quartiergeber zu zahlen.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 Euro je Person und Tag für alle Personen unabhängig vom Alter, erhoben nur für Aufenthalte vom 01.04. bis 31.10.; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Abrechnungstag; Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind befreit. Jahreskurabgabe alternativ 36,00 Euro je Person. Mehrwertsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2019) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihres Berufes oder Verrichtung ihres Dienstes im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 7 Abs. 1 Nr. 4).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung der Gäste am Tag der Ankunft (§ 11 Abs. 4); Abrechnung bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat bei der Stadt (§ 11 Abs. 7), auf Antrag anderer Abrechnungstermin.
- Zahlung
- Kurabgabe wird sofort fällig und für den Aufenthalt in einer Summe beim Quartiergeber gezahlt (§ 9 Abs. 2); Quartiergeber zieht ein und führt an die Stadt ab.
- Einreichung
- Abrechnung über Stadt Plau am See, Abteilung Hauptamt/Kurverwaltung; Meldescheine dort abzuholen; am elektronischen Verfahren teilnehmende Quartiergeber erhalten 5 % der abgerechneten Kurabgabe erstattet.
- Betrieb anzeigen
- Quartiergeber melden Art der Unterkunft, Zimmer- und Bettenzahl vier Wochen vor der ersten Vermietung der Stadtverwaltung (§ 11 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Plau am See nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Plau am See ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Erhebungsgebiet ist die Stadt ohne die Ortsteile Karow und Leisten.
- Befreiungsnachweise sind gegenüber Quartiergeber bzw. Stadt zu führen (§ 7 Abs. 2).
- Bei vorzeitiger Abreise Erstattung auf Antrag, der Anspruch erlischt 14 Tage nach Abreise.
- Nicht verbrauchte Meldevordrucke sind bis zum 30. November zurückzugeben, sonst 20,00 Euro je Vordruck.
- Quartiergeber haften für die einzunehmenden Kurbeiträge.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Plau am See.
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