Bayern
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Pleinfeld
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht, nur in der Saison
- Abrechnung und Fristen
- monatlichMeldung Frist in der Quelle nicht genannt; Abführung monatlich, bis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
- Markt Pleinfeld – Kurbeitragssatzung vom 04.05.2004
- Markt Pleinfeld – 1. Änderungssatzung (Erhebungszeitraum)
- Markt Pleinfeld – 3. Änderungssatzung
- Markt Pleinfeld – 4. Änderungssatzung (1,50 €)
- Markt Pleinfeld – 5. Änderungssatzung
- Markt Pleinfeld – Seenland.Card und Kurbeitrag
- Markt Pleinfeld – Ortsrecht
Einige Angaben für Pleinfeld bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 6 Abs. 2). Abführung der Abgabe: monatlich, bis zum 5. des Folgemonats (§ 6 Abs. 2).
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag wird von April bis Oktober erhoben und beträgt 1,50 € je Person ab 18 Jahren und Tag; Kinder und Jugendliche sind frei. Gastgeber melden ihre Gäste mit dem Vordruck aus dem Rathaus bei der Kultur- und Touristinformation (oder in einem dort vereinbarten anderen Verfahren) und heben den Kurbeitrag ein; die Gäste erhalten die Seenland.Card.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht, nur in der Saison
1,50 € je Person ab 18 Jahren und Aufenthaltstag, erhoben vom 1. April bis 31. Oktober; Kinder und Jugendliche unter 18 frei. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. (gilt seit 01.01.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Anerkannt als
- Erholungsort (amtliche Liste des Landes Bayern, Stand 28.08.2025)
Pflichten und Fristen
- Meldung der Gäste
- Frist in der Quelle nicht genannt. Vordruck aus dem Rathaus, einzureichen bei der Kultur- und Touristinformation; ein anderes Meldeverfahren kann mit ihr vereinbart werden (§ 6 Abs. 2 i. d. F. der 5. Änderung). § 6 Abs. 2
- Einzug beim Gast
- Frist in der Quelle nicht genannt. § 6 Abs. 1
- Abführung der Abgabe
- Monatlich, bis zum 5. des Folgemonats. § 6 Abs. 2
- Außerdem in der Satzung
- Die 3. und 5. eine Abführungsfrist steht seitdem nicht mehr in der Satzung. Gastgeber melden die Gäste schriftlich oder elektronisch (§ 6 Abs. 1 i. d. F. der 5. Änderung).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Pleinfeld nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Pleinfeld ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Mit Zweitwohnungsinhabern kann der Markt einen Jahrespauschal-Kurbeitrag vereinbaren (§ 7).
Quellen und Prüfstand
- Markt Pleinfeld – Kurbeitragssatzung vom 04.05.2004
- Markt Pleinfeld – 1. Änderungssatzung (Erhebungszeitraum)
- Markt Pleinfeld – 3. Änderungssatzung
- Markt Pleinfeld – 4. Änderungssatzung (1,50 €)
- Markt Pleinfeld – 5. Änderungssatzung
- Markt Pleinfeld – Seenland.Card und Kurbeitrag
- Markt Pleinfeld – Ortsrecht
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.
Verlauf für Pleinfeld
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Pleinfeld nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Pleinfeld
Was kostet die Kurtaxe in Pleinfeld?
Kurbeitrag in Pleinfeld: 1,50 € pro Person und Nacht, nur in der Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Pleinfeld?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: April bis Oktober: 2 × 1,50 €, 1 Kind unter 18 frei = 3,00 € (× 7). Insgesamt 21,00 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Pleinfeld Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Pleinfeld die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 6 Abs. 2). Einzug beim Gast: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 6 Abs. 1). Abführung der Abgabe: monatlich, bis zum 5. des Folgemonats (§ 6 Abs. 2). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Pleinfeld startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Pleinfeld im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Pleinfeld startet. Eine E-Mail, keine Werbung.