Bayern
Kurbeitrag in Treuchtlingen
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichohne festen Tag in der Satzung
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Treuchtlingen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag ab 01.01.2026: 1,50 € je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,00 € für 6 bis 15 Jahre, darunter frei. Weitere Regeln (Zählung, Meldung, Abführung) stehen nicht im Auszug.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 1,50 € ab dem 16. Lebensjahr; 1,00 € für Kinder und Jugendliche ab vollendetem 6. bis vollendetem 15. Lebensjahr; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gastgeber führen den eingezogenen Kurbeitrag spätestens am Monatsende an die Stadt Treuchtlingen ab und melden die Gäste innerhalb von 2 Tagen ab Anreise elektronisch (§ 6 Abs. 1 und 2 Kurbeitragssatzung).
- Zahlung
- separat nicht angegeben
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Treuchtlingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Treuchtlingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Quellen und Prüfstand
- Stadt Treuchtlingen – Erste Änderungssatzung Kurbeitrag
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Treuchtlingen.
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