Bayern
Kurbeitrag in Absberg
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Markt Absberg erhebt 1,50 EUR Kurbeitrag je Aufenthaltstag und Person ab 18 Jahren in der gesamten Gemeinde; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind frei. Anreise- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Gastgeber zieht den Beitrag ein und führt ihn spätestens bis zum 5. des Folgemonats an den Markt ab.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 EUR je Aufenthaltstag und Person über 18 Jahre in der Gesamtgemeinde, ganzjährig. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind beitragsfrei. An- und Abreisetag zählen als 1 Tag. (gilt seit 01.02.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abführung durch den zur Einhebung Verpflichteten spätestens bis zum 5. des Folgemonats an den Markt Absberg (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Die Beitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit dessen Beginn und ist sofort fällig (§ 3). Zahlung an den Einhebungsverpflichteten (Gastgeber), der haftet.
- Einreichung
- Meldung der Gäste schriftlich über den Meldeschein für Beherbergungsstätten beim Verkehrsamt (Tourist Info) oder bei der Gemeindeverwaltung (VG Gunzenhausen).
- Betrieb anzeigen
- Beitragspflichtige, die nicht von Gastgebern gemeldet werden, melden sich spätestens am Tag nach ihrer Ankunft selbst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Absberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Absberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gastgeber müssen ihre Gäste schriftlich melden (Meldeschein) und haften der Gemeinde für den Eingang des Beitrags.
- Bei Gesellschaftsreisen mit Pauschalpreis, der den Kurbeitrag enthält, führt der Reiseunternehmer ab.
- Der Gästepass (Seenland.Card) wird vom Vermieter kostenlos bei Ankunft ausgegeben.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Absberg.
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