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Mecklenburg-Vorpommern

Übernachtungssteuer in Schwerin

Höhe
7 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

Buchung in Schwerin berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Schwerin auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

7 % des Übernachtungsentgelts, ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von Vermittlungsgebühren, z. B. der Provision einer Buchungsplattform. Die Endreinigung zählt zum Entgelt. Es kommt auf das Buchungsdatum an: Ab dem 1. Mai 2025 gebuchte Übernachtungen kosten 7 %, vorher gebuchte 5 %.

Höhe
7 % vom Nettopreis (gilt seit 01.05.2025)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Seit dem 1. April 2024 sind auch beruflich bedingte Übernachtungen steuerpflichtig. Vorher waren sie befreit.
Erhoben seit
06.05.2014
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres abzugeben.
Zahlung
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid für das Quartal fest. Sie ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
Einreichung
Online über das Serviceportal der Stadt Schwerin (mit Anmeldung im Portal) oder auf dem amtlichen Vordruck mit eigenhändiger Unterschrift.
Betrieb anzeigen
Die Satzung sieht keine gesonderte Anmeldung neuer Unterkünfte vor. Pflicht ist die vierteljährliche Steuererklärung.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Schwerin nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Schwerin ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Steuer in Schwerin nicht ein. Sie müssen sie selbst erklären.

Gut zu wissen
  • Es zählt das Datum der Buchung, nicht das Datum der Übernachtung: Für Übernachtungen, die vor dem 1. Mai 2025 gebucht wurden, gelten weiter 5 %. Das frühere Buchungsdatum müssen Sie nachweisen können.
  • Vermittlungsgebühren, z. B. die Provision einer Buchungsplattform, werden vom Entgelt abgezogen. Beispiel der Stadt für einen Kleinbetrieb: 100 € inkl. Endreinigung, abzüglich 15 % Provision = 85 €, davon 7 % = 5,95 €.
  • Kinder und Jugendliche sind nur bei Gruppenreisen befreit (einschließlich Gruppenleitung). Bei Familien mit Kindern wird der volle Preis besteuert.
  • Laut FAQ der Stadt werden zusammenhängende Aufenthalte von mehr als drei Monaten nur für drei Monate besteuert.
  • Gesondert berechnete Entgelte für mitreisende Tiere gehören zur Bemessungsgrundlage.
  • Kostenlose Stornierungen sind steuerfrei. Wird trotz Stornierung ein Entgelt fällig, ist dafür Steuer zu zahlen.
Quellen und Prüfstand

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