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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Süderende

Höhe
ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 14 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die gemeinsame Kurabgabe der Insel Föhr beträgt je Person und Tag 3,50 EUR (1. März bis 31. Oktober) bzw. 1,80 EUR (übrige Zeit). Der Anreisetag zählt, der Abreisetag nicht. Die Kurabgabe ist spätestens am Tag nach der Ankunft an die unterkunftsgebende Person zu zahlen, die sie abführt und eine Gästekarte ausstellt.

Höhe
ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Tag 3,50 EUR in der Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober), sonst 1,80 EUR. Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befreit, sonst oder bei Gruppenreisen 0,50 EUR je Aufenthaltstag. Höchstens die Jahreskurabgabe von 105,00 EUR im Kalenderjahr. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Zahlung des Gastes spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 4 Abs. 2). Papiermeldeschein: Abführung innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag, Meldescheinoriginal innerhalb einer Kalenderwoche abzugeben (§ 10). Elektronisches Verfahren: Abbuchung per Lastschrift frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag (§ 9 Abs. 4).
Zahlung
Die unterkunftsgebende Person zieht die Abgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab (§ 13); im elektronischen Verfahren per SEPA-Lastschrift.
Einreichung
Wahl zwischen elektronischem Meldescheinverfahren (Drittanbieter, Zugangsdaten von der Föhr Tourismus GmbH) und Papiermeldescheinverfahren; die Wahl ist schriftlich vor der Aufnahme von Gästen mitzuteilen (§ 8 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Änderungen der Person oder Anschrift der unterkunftsgebenden Person sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Süderende nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Süderende ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Kurabgabe wird gemeinsam mit den anderen Föhrer Gemeinden und der Stadt Wyk auf Föhr erhoben.
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen die Jahreskurabgabe von 105,00 EUR (§ 5 Abs. 4).
  • Unterkunftsgebende müssen eine Gästekarte ausstellen und Meldescheinabschnitte bzw. Kontrollbelege mindestens drei Kalenderjahre aufbewahren.
  • In den Sätzen ist die Umsatzsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Süderende.

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