Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Süderende
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 14 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die gemeinsame Kurabgabe der Insel Föhr beträgt je Person und Tag 3,50 EUR (1. März bis 31. Oktober) bzw. 1,80 EUR (übrige Zeit). Der Anreisetag zählt, der Abreisetag nicht. Die Kurabgabe ist spätestens am Tag nach der Ankunft an die unterkunftsgebende Person zu zahlen, die sie abführt und eine Gästekarte ausstellt.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Tag 3,50 EUR in der Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober), sonst 1,80 EUR. Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befreit, sonst oder bei Gruppenreisen 0,50 EUR je Aufenthaltstag. Höchstens die Jahreskurabgabe von 105,00 EUR im Kalenderjahr. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Zahlung des Gastes spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 4 Abs. 2). Papiermeldeschein: Abführung innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag, Meldescheinoriginal innerhalb einer Kalenderwoche abzugeben (§ 10). Elektronisches Verfahren: Abbuchung per Lastschrift frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag (§ 9 Abs. 4).
- Zahlung
- Die unterkunftsgebende Person zieht die Abgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab (§ 13); im elektronischen Verfahren per SEPA-Lastschrift.
- Einreichung
- Wahl zwischen elektronischem Meldescheinverfahren (Drittanbieter, Zugangsdaten von der Föhr Tourismus GmbH) und Papiermeldescheinverfahren; die Wahl ist schriftlich vor der Aufnahme von Gästen mitzuteilen (§ 8 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Änderungen der Person oder Anschrift der unterkunftsgebenden Person sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Süderende nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Süderende ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Kurabgabe wird gemeinsam mit den anderen Föhrer Gemeinden und der Stadt Wyk auf Föhr erhoben.
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen die Jahreskurabgabe von 105,00 EUR (§ 5 Abs. 4).
- Unterkunftsgebende müssen eine Gästekarte ausstellen und Meldescheinabschnitte bzw. Kontrollbelege mindestens drei Kalenderjahre aufbewahren.
- In den Sätzen ist die Umsatzsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Süderende.
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