Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe (Kurtaxe) in Zempin
- Höhe
- ab 3,30 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Abrechnung und Fristen
- monatlichMeldung spätestens am Werktag nach der Ankunft; Abführung monatlich, bis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 9 Abs. 5). Abführung der Abgabe: monatlich, bis zum 10. des Folgemonats (§ 9 Abs. 7).
Regeln im Detail
Zempin erhebt die gemeinsame Kurabgabe der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast: 3,70 € je Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober), 3,30 € in der Nebensaison. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, es gilt der Tagessatz des Anreisetages. Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Der Quartiergeber meldet die Gäste innerhalb eines Werktages nach Ankunft, zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab.
- Höhe
- ab 3,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 3,70 € in der Hauptsaison (01.04.–31.10.) und 3,30 € in der Nebensaison (01.01.–31.03. und 01.11.–31.12.). An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag, maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Eigentümer oder Besitzer einer überwiegend zu Erholungszwecken genutzten Wohnungseinheit sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe von 124,20 €. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Anerkannt als
- Seebad, Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (amtliche Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stand April 2026)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Gemeinde Zempin (Amt Usedom-Süd)
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Werktag nach der Ankunft. Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (UsedomCard) oder Meldeschein/Erfassungsbogen in Papierform (§ 9 Abs. 5). § 9 Abs. 5
- Abführung der Abgabe
- Monatlich, bis zum 10. des Folgemonats. § 9 Abs. 7
- Außerdem in der Satzung
- Die Kurabgabe für Übernachtungsgäste ist nach der Ankunft beim Quartiergeber für den gesamten Aufenthalt zu entrichten (§ 6 Abs. 3) Befreiungen sind vor Ausstellen der Kurkarte nachzuweisen (§ 7 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Zempin nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Zempin ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Quartiergeber stellen die Kurkarte (UsedomCard) aus und haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung; bei Versäumnis wird die Abgabe geschätzt (§ 9 Abs. 7).
- Jahreskurabgabe für Eigentümer oder Besitzer einer überwiegend zu Erholungszwecken genutzten Wohnungseinheit sowie für Dauercamper und Dauerlieger: 124,20 € (§ 4 Abs. 3 und 4).
- Die Satzung gilt als gemeinsame Kurabgabe im gesamten anerkannten Gebiet der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast; die Sätze legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Fassung fest (hier: Fassung der Gemeinde Zempin).
- Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen am Ankunftstag an einer zugelassenen Stelle oder am Automaten (§ 6 Abs. 2).
- Meldescheine sind ein Jahr aufzubewahren und danach zu vernichten (§ 9 Abs. 4).
- In der Kurabgabe sind die gesetzliche Mehrwertsteuer und ein Entgelt für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs enthalten (§ 4 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Zempin.
Verlauf für Zempin
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Zempin nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Zempin
Was kostet die Kurtaxe in Zempin?
Kurabgabe in Zempin: ab 3,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Zempin, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Zempin?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptsaison: 3 × 3,70 € = 11,10 € (× 7). Insgesamt 77,70 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Zempin damit auf Platz 5 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Zempin Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei.
Wann müssen Gastgeber in Zempin die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 9 Abs. 5). Abführung der Abgabe: monatlich, bis zum 10. des Folgemonats (§ 9 Abs. 7). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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