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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Ahrenshoop

Höhe
ab 2,20 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag: 2,90 EUR vom 01.04. bis 31.10., 2,20 EUR vom 01.11. bis 31.03.; An- und Abreisetag zählen je voll. Der Wohnungsgeber zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie bis zum 5. des Folgemonats an die Kurverwaltung ab.

Höhe
ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag inklusive Mehrwertsteuer; An- und Abreisetag zählen jeweils als ein Aufenthaltstag. Reisezeit A 01.04.-31.10. 2,90 EUR (ermäßigt 1,45 EUR), Reisezeit B 01.11.-31.03. 2,20 EUR (ermäßigt 1,10 EUR). Jahreskurkarte 81,20 EUR (28 Aufenthaltstage). (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder ein Gewerbe betreibt, einschließlich beruflich veranlasster Teilnahme an Tagungen, Seminaren und Lehrgängen (§ 2 Abs. 4).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 10 Abs. 1 (i. d. F. der 3. Änderung, in Kraft 01.01.2025): Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum einziehen und bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat bei der Kurverwaltung abführen.
Zahlung
Kurabgabe ist mit Ausfüllen des Meldescheins fällig und beim Erwerb der Kurkarte an den Quartiergeber zu zahlen (§ 4 Abs. 1).
Einreichung
Pflicht zur Nutzung des elektronischen Melde- und Kurabgabenabrechnungssystems der Kurverwaltung, Befreiung nur auf Antrag bei unbilliger Härte (§ 10 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
Alle zur Vermietung bereitgehaltenen Quartiere sind dem Kurbetrieb anzuzeigen (§ 10 Abs. 4 Nr. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ahrenshoop nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Ahrenshoop ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit: Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schwerstbehinderte (100 %) und Begleitpersonen mit Merkzeichen B.
  • Der Wohnungsgeber haftet für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 10 Abs. 2).
  • Meldescheine sind mindestens 12 Monate aufzubewahren und ein Gästeverzeichnis ist zu führen (§ 10 Abs. 4).
  • Eigentümer/Besitzer von Wohnungseinheiten zahlen eine Jahreskurabgabe von 81,20 EUR.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ahrenshoop.

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