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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe (Kurtaxe) in Born a. Darß

Höhe
2,85 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Abrechnung und Fristen
monatlichMeldung spätestens am Ankunftstag; Abführung monatlich, bis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,85 €

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt seit 01.01.2026 ganzjährig 2,85 EUR je Person und Aufenthaltstag, Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren zahlen 1,85 EUR. An- und Abreisetag zählen je voll. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Der Gastgeber meldet die Gäste am Ankunftstag, zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie bis zum 5. des Folgemonats an die Kurverwaltung ab.

Höhe
2,85 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag ganzjährig 2,85 EUR (Mehrwertsteuer enthalten); Kinder ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 1,85 EUR; An- und Abreisetag zählen je als ein Aufenthaltstag. Jahreskurkarte: 80,00 EUR je Person ab 16 Jahren, 51,80 EUR je Kind ab 6 bis 16 Jahre. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,85 €
Berufliche Übernachtungen
Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet; darunter fällt auch die beruflich veranlasste Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen (§ 2 Abs. 4).
Anerkannt als
Seebad (amtliche Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stand April 2026)
Pflichten und Fristen
Gemeinde
Gemeinde Born a. Darß (Amt Darß/Fischland)
Meldung der Gäste
Spätestens am Ankunftstag. Meldung und Abrechnung laufen über das von der Kurverwaltung unentgeltlich bereitgestellte elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem (§ 10 Abs. 5); Härtefälle können sich auf Antrag befreien lassen. Alle Quartiere sind der Kurverwaltung anzuzeigen und mit der vergebenen Objektnummer zu führen (§ 10 Abs. 3). § 10 Abs. 1
Abführung der Abgabe
Monatlich, bis zum 5. des Folgemonats. § 10 Abs. 1
Anzeige der Vermietung
Frist in der Quelle nicht genannt.
Außerdem in der Satzung
Die Kurabgabe ist Bringschuld und beim Erwerb der Kurkarte an den Quartiergeber zu zahlen mit dem Ausfüllen des Meldescheins ist sie fällig (§ 4 Abs. 1). den Gästen Kurkarten aushändigen (§ 10 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Born a. Darß nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Born a. Darß ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind auch Schwerstbehinderte mit 100 % Behinderung und deren Begleitpersonen (Merkzeichen B) sowie bestimmte Verwandte von Einwohnern bei unentgeltlicher Aufnahme zu Familienfeiern, Jubiläen oder Beisetzungen (§ 5).
  • Meldescheine sind mindestens 12 Monate ab dem Ankunftstag aufzubewahren (§ 10 Abs. 3 Nr. 2).
  • Eigentümer und Besitzer von Zweitwohnungen sowie ortsfremde Eigentümer von Wohnwagen (mehr als 28 Tage im Erhebungsgebiet) zahlen eine Jahreskurabgabe: 80,00 EUR je Person ab 16 Jahren, 51,80 EUR je Kind von 6 bis 16 Jahren (§ 6 Abs. 4).
  • Bei vorzeitigem Abbruch wird die Abgabe anteilig auf Antrag erstattet; der Vermieter bescheinigt die vorzeitige Abreise (§ 9).
  • Die Kurabgabe wird auch von Tagesgästen erhoben (§ 2 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Born a. Darß.

Verlauf für Born a. Darß

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Born a. Darß nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.

Häufige Fragen: Kurtaxe in Born a. Darß

Was kostet die Kurtaxe in Born a. Darß?

Kurabgabe in Born a. Darß: 2,85 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Born a. Darß, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.

Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Born a. Darß?

Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Tag: 2 × 2,85 € + 1 × 1,85 € (unter 16 J.) = 7,55 € (× 8). Insgesamt 60,40 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Born a. Darß damit auf Platz 34 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.

Zahlen Kinder in Born a. Darß Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 16: 1,85 €.

Wann müssen Gastgeber in Born a. Darß die Kurtaxe melden und abführen?

Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 10 Abs. 1). Abführung der Abgabe: monatlich, bis zum 5. des Folgemonats (§ 10 Abs. 1). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Born a. Darß startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Born a. Darß im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Born a. Darß startet. Eine E-Mail, keine Werbung.