Baden-Württemberg
Kurtaxe in Argenbühl
- Höhe
- 2,40 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18: 1,10 €
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Argenbühl bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 2,40 EUR je Person und Aufenthaltstag, für 6- bis 17-Jährige 1,10 EUR; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Gäste sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise elektronisch an- bzw. abzumelden.
- Höhe
- 2,40 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag 2,40 EUR ab Vollendung des 18. Lebensjahres, 1,10 EUR für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahre. Enthalten ist je ein ÖPNV-Beitrag von 1,10 EUR. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 11.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18: 1,10 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); abzuführen zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab, Haftung für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1). Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Argenbühl nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Argenbühl ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gastgeber geben den GästePass bei der Anreise aus.
- Befreit sind auch Tagesbesucher (nicht länger als einen Tag), Schullandheimteilnehmer sowie Kranke und Begleitpersonen mit Nachweis.
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 01.01.2026) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Argenbühl.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Argenbühl startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Argenbühl im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Argenbühl startet. Eine E-Mail, keine Werbung.