Bayern
Kurbeitrag in Stiefenhofen
- Höhe
- 1,20 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
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Regeln im Detail
Stiefenhofen erhebt einen Kurbeitrag von 1,20 € je Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag); Kinder und Jugendliche unter 16 sowie Geschäftsreisende sind befreit. Sie melden Gäste bis spätestens zum zweiten Tag nach der Ankunft im Meldesystem der Gemeinde, den Beitrag führen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Berechnung ab. Jeder Gast erhält einen elektronischen Gästepass.
- Höhe
- 1,20 € pro Person und Nacht
1,20 € pro Aufenthaltstag je Person; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. Angefangene Tage gelten als volle Tage, die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet. (gilt seit 01.12.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende sind vom Kurbeitrag befreit (§ 4 Abs. 5).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste über das Meldesystem der Gemeinde bis spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft; Abmeldung mit den Angaben zur Berechnung spätestens am nächsten Werktag nach der Abreise; der Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Berechnung an die Gemeinde abzuführen (§ 6 Abs. 1, 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und an den zur Einhebung Verpflichteten (Vermieter) entrichtet; dieser führt ihn an die Gemeinde ab (§ 3 Abs. 2, 3; § 6 Abs. 2). Zum Nachweis erhält der Beitragspflichtige einen elektronischen Gästepass (§ 3 Abs. 4).
- Einreichung
- Meldung schriftlich oder elektronisch über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Meldesystem; bei vollständiger elektronischer Übermittlung entfällt grundsätzlich der unterschriebene Meldeschein (§ 6 Abs. 1, 3).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Stiefenhofen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Stiefenhofen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag von 42,00 € pro Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (§ 7 Abs. 1).
- Beherbergende, auch Betreiber von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, melden Gäste, ziehen den Beitrag ein und haften der Gemeinde für den vollständigen Eingang (§ 6 Abs. 1).
- Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (§ 4 Abs. 3).
- Die Gemeindeseite nennt daneben eine 'Fremdenverkehrsabgabe' von 0,20 € je Person und Übernachtung über 6 Jahre; deren Satzung lag nicht vor.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Stiefenhofen – Kurbeitrag
- Gemeinde Stiefenhofen – Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags, gültig ab 01.12.2024
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Stiefenhofen.
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