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Bayern

Kurbeitrag in Bad Abbach

Höhe
1,80 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Bad Abbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,80 Euro je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, Kinder darunter frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber müssen Gäste melden, den Beitrag einziehen und abführen; die Meldung erfolgt elektronisch spätestens am Tag nach Ankunft.

Höhe
1,80 € pro Person und Nacht
1,80 Euro je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Kurbeitrag unterliegt nicht der Umsatzsteuer. (gilt seit 01.03.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes aufhalten, sofern sie keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen in Anspruch nehmen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Angaben spätestens am Tag nach der Ankunft im elektronischen Meldesystem (§ 7 Abs. 1); nach § 12 gilt als Ordnungswidrigkeit, wenn nicht binnen 24 Stunden nach Ankunft angemeldet wird. Abführungsfrist nicht genannt (§ 9).
Zahlung
Der Beitrag wird mit dem Entstehen fällig und ist an den Einhebungspflichtigen bzw. den Markt zu entrichten (§ 4).
Einreichung
Elektronisches Melde-System des Marktes; Gästekarte wird vom Beherbergungsbetrieb ausgestellt (§ 8).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Abbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Abbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Weitere Befreiungen: ausschließlich schulische oder betriebliche Ausbildung, ärztlich nachgewiesene Bettlägerigkeit.
  • Dauercamper zahlen pauschal Stellplätze × 28 Tage × 1,80 Euro × beitragspflichtige Personen (§ 10).
  • Beherberger haften für vollständige und fristgerechte Abführung (§ 9 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Abbach.

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