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Bayern

Kurbeitrag in Bodenwöhr

Höhe
0,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Bodenwöhr bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 0,50 € je Aufenthaltstag ab 16 Jahren; jüngere Personen und Schwerbehinderte ab GdB 80 % (mit Begleitperson) sind frei. Beherbergungsbetriebe melden elektronisch innerhalb von 14 Tagen ab Abreise (unter 10 Betten auch schriftlich) und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab; die Gemeinde kann Abführung zum Monatsende zulassen.

Höhe
0,50 € pro Person und Nacht
0,50 € je Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres frei. Die Tage der An- und Abreise werden als Aufenthaltstag berechnet. (gilt seit 09.03.2020)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 6 Abs. 1: Meldung innerhalb von 14 Tagen ab Abreise elektronisch; § 6 Abs. 2: Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, die Gemeinde kann Abführung erst am Monatsende zulassen.
Zahlung
Fälligkeit mit Entstehen jedes Aufenthaltstages (§ 3 Abs. 2); Zahlung an den Einhebungspflichtigen, Abführung spätestens einen Tag nach Abreise (§ 6 Abs. 2).
Einreichung
Elektronisches Verfahren der Gemeinde; bei weniger als 10 Betten auch schriftlich (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Gäste sind spätestens am Tag nach Ankunft mit Formblatt zu erfassen (§ 5), Beherberger melden innerhalb von 14 Tagen ab Abreise (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bodenwöhr nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bodenwöhr ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Ein Meldeschein ist laut Handreichung immer und von jedem Gast auszufüllen.
  • Beherbergungsbetriebe haften der Gemeinde für den vollständigen Eingang des Beitrags (§ 6 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bodenwöhr.

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