Niedersachsen
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Bad Essen
- Höhe
- gestaffeltSonderregel, siehe Details
- Abrechnung und Fristen
- je AufenthaltMeldung spätestens am Werktag nach der Ankunft; Abführung spätestens am Werktag nach der Ankunft
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Einige Angaben für Bad Essen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 8 Abs. 1). Abführung der Abgabe: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 7 Abs. 1).
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag gilt nur für den Ortsteil Bad Essen (Sole-Kurort) und wird je Tag nach der Zahl der Übernachtungen erhoben. Er ist gestaffelt nach Kurbezirk I (innerer Bereich) und II (äußerer Bereich) und nach der Stellung in der Familie, eine Familie zahlt für höchstens vier Personen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind in Begleitung der Eltern befreit. Der Gastgeber zieht den Beitrag unverzüglich, spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft für die voraussichtliche Aufenthaltsdauer ein, meldet alle Gäste am ersten Werktag nach der Ankunft mit den Vordrucken und führt die Beiträge an die Gemeinde ab.
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
Kurbeitrag je Tag (§ 4 Abs. 1), Kurbezirk I / Kurbezirk II: Einzelperson oder erste Person einer Familie 1,45 € / 0,95 €; Ehegatte und jede weitere Person der Familie nach Vollendung des 16. Lebensjahres 0,90 € / 0,60 €; Jugendliche und Schüler sowie Aufsichtspersonen in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen und Jugendzeltlagern 0,30 € / 0,20 €. Bei einer Familie werden höchstens vier Personen berechnet (§ 4 Abs. 2). Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1). Jahreskurbeitrag: 56,00 € / 40,00 € für die Einzelperson oder erste Person, 28,00 € / 20,00 € für weitere Personen. (gilt seit 01.12.2013) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind vom Kurbeitrag freigestellt (§ 3 Abs. 1 Nr. 4).
- Anerkannt als
- Ort mit Sole-Kurbetrieb (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Gemeinde Bad Essen
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Werktag nach der Ankunft. Gäste am ersten Werktag nach der Ankunft mit den Vordrucken der Gemeinde melden und die Kurkarte (Gästekarte) aushändigen; Fragen an die Tourist-Info Bad Essen. § 8 Abs. 1
- Abführung der Abgabe
- Spätestens am Werktag nach der Ankunft. § 7 Abs. 1
- Außerdem in der Satzung
- Der Wohnungsgeber führt die bei ihm eingegangenen Beiträge bei der Gemeinde ab eine Frist nennt die Satzung nicht (§ 7 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Essen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Essen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Wohnungsgeber haftet für das unverzügliche und vollständige Einziehen des Beitrags und seine vollständige Ablieferung an die Gemeinde (§ 7 Abs. 2).
- Jeder Wohnungsgeber muss ein Gästeverzeichnis führen (Name, Alter, Anschrift, An- und Abreisetag), in das alle Gäste am Ankunftstag einzutragen sind (§ 8 Abs. 2).
- Auch von der Beitragspflicht befreite Personen sind zu melden (§ 8 Abs. 1).
- Die Satzung gilt nur für den Ortsteil Bad Essen; die Abgrenzung der Kurbezirke I und II ergibt sich aus einer Planzeichnung (Anlage) zur Satzung.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Bad Essen – Kurbeitragssatzung vom 24.10.2013
- Gemeinde Bad Essen – Ortsrecht (Satzungen und Verordnungen)
- Tourist-Info Bad Essen – Gästekarte und Kurabgabe
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Bad Essen.
Verlauf für Bad Essen
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Bad Essen nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Essen
Was kostet die Kurtaxe in Bad Essen?
Kurbeitrag in Bad Essen: Sonderregel (siehe Stadtseite). Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Bad Essen, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Bad Essen Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: zahlen mit.
Wann müssen Gastgeber in Bad Essen die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 8 Abs. 1). Abführung der Abgabe: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 7 Abs. 1). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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