Niedersachsen
Beherbergungssteuer (Übernachtungsteuer) in Lembruch
- Höhe
- 3 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Lembruch bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Regeln im Detail
Lembruch erhebt seit 01.01.2024 als örtliche Aufwandsteuer eine Beherbergungssteuer von 3 % der Bemessungsgrundlage (Beherbergungsentgelt), indirekt über den Beherbergungsbetrieb. Der Steuerschuldner erklärt quartalsweise bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Summe der steuerpflichtigen Entgelte; die Steuer wird per Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe fällig.
- Höhe
- 3 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2024)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2024
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steuererklärung bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres, je Beherbergungsbetrieb gesondert (§ 7 Abs. 1); Festsetzung per Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr, fällig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 8).
- Zahlung
- Zahlung aufgrund Steuerbescheid, einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 8 Abs. 2).
- Einreichung
- Schriftliche Steuererklärung gegenüber der Gemeinde (§ 7 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lembruch nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Lembruch ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Je Beherbergungsgast sind Name, Anschrift, erster und letzter Tag, Dauer und Entgelt vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen (§ 7 Abs. 2).
- Die Steuer wird als indirekte Steuer erhoben (§ 1).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lembruch.
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