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Sachsen

Gästetaxe in Bad Gottleuba-Berggießhübel

Höhe
2,80 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

Einige Angaben für Bad Gottleuba-Berggießhübel bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Die Gästetaxe beträgt 2,80 EUR je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Beherberger meldet die Gäste an, zieht die Taxe ein und rechnet monatlich bis zum 15. des Folgemonats mit der Stadt ab.

Höhe
2,80 € pro Person und Nacht
2,80 EUR je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer; darin sind 0,90 EUR für die Mobilitätskarte enthalten. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Für Personen, die in Einrichtungen zu Heil- oder Kurzwecken betreut werden, 1,80 EUR je Person und Aufenthaltstag. (gilt seit 01.04.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen, sind gästetaxepflichtig.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Zuleitung der Meldevordrucke bis zum 15. des Folgemonats für den Vormonat (§ 10 Abs. 2); beim elektronischen Meldesystem erfolgt die Weiterleitung automatisch, die Zahlung richtet sich nach dem Abrechnungsbescheid.
Zahlung
Zahlung nach Abrechnungsbescheid der Stadt zu dem dort genannten Termin; Aufbewahrung und Abrechnung getrennt vom Betriebsvermögen.
Einreichung
Amtliche Meldevordrucke oder von der Stadt autorisiertes elektronisches Meldesystem (§ 9 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Aktuelle Gästetaxesatzung muss für jeden Gast zur Einsicht vorliegen (§ 9 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Gottleuba-Berggießhübel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Gottleuba-Berggießhübel ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Auch befreite Personen erhalten eine Gästekarte und sind zu melden.
  • Beherberger dürfen ohne Zustimmung der Stadt keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren.
  • Originalvordrucke sind ein Jahr aufzubewahren.
  • Der Beherberger haftet für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.

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