Sachsen
Gästetaxe in Bad Gottleuba-Berggießhübel
- Höhe
- 2,80 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Bad Gottleuba-Berggießhübel bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Gästetaxe beträgt 2,80 EUR je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Beherberger meldet die Gäste an, zieht die Taxe ein und rechnet monatlich bis zum 15. des Folgemonats mit der Stadt ab.
- Höhe
- 2,80 € pro Person und Nacht
2,80 EUR je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer; darin sind 0,90 EUR für die Mobilitätskarte enthalten. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Für Personen, die in Einrichtungen zu Heil- oder Kurzwecken betreut werden, 1,80 EUR je Person und Aufenthaltstag. (gilt seit 01.04.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen, sind gästetaxepflichtig.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Zuleitung der Meldevordrucke bis zum 15. des Folgemonats für den Vormonat (§ 10 Abs. 2); beim elektronischen Meldesystem erfolgt die Weiterleitung automatisch, die Zahlung richtet sich nach dem Abrechnungsbescheid.
- Zahlung
- Zahlung nach Abrechnungsbescheid der Stadt zu dem dort genannten Termin; Aufbewahrung und Abrechnung getrennt vom Betriebsvermögen.
- Einreichung
- Amtliche Meldevordrucke oder von der Stadt autorisiertes elektronisches Meldesystem (§ 9 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Aktuelle Gästetaxesatzung muss für jeden Gast zur Einsicht vorliegen (§ 9 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Gottleuba-Berggießhübel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Gottleuba-Berggießhübel ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Auch befreite Personen erhalten eine Gästekarte und sind zu melden.
- Beherberger dürfen ohne Zustimmung der Stadt keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren.
- Originalvordrucke sind ein Jahr aufzubewahren.
- Der Beherberger haftet für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.
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