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Sachsen

Gästetaxe in Altenberg

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Zone, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. Werktag des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: ab 1,25 €
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Altenberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Gästetaxe je Person und Aufenthaltstag nach Zonen: Zone 1 2,00 €, Zone 2 1,50 €; Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag. Die Gästetaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig. Der Vermieter stellt dem Gast die Gästekarte der Urlaubsregion aus.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Zone, Kinder ermäßigt
Zone 1: 2,00 €, Zone 2: 1,50 € je Person und Aufenthaltstag. Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder unter 6 Jahren befreit; Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Schwerbeschädigte (GdB ab 50), Begleitpersonen, Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen 1,50 € (Zone 1) bzw. 1,25 € (Zone 2). (gilt seit 01.01.2018)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: ab 1,25 €
Berufliche Übernachtungen
Wer im Gemeindegebiet Altenberg arbeitet oder in Ausbildung steht, ist befreit (§ 4 Abs. 1 Nr. 4).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Nach § 8 Abs. 2 der Gästetaxesatzung müssen die gesammelten Meldescheine eines Monats bis zum 10. Werktag des Folgemonats bei der Stadtverwaltung vorliegen; die Gästetaxe führen Sie nach § 10 Abs. 1 erst mit Erhalt des Gästetaxebescheids an die Stadt ab.
Zahlung
Fälligkeit am letzten Aufenthaltstag im Erhebungsgebiet (§ 7 Abs. 2). Weitere Zahlungsmodalitäten nicht im Auszug.
Einreichung
Nicht im Auszug belegt.
Betrieb anzeigen
Nicht im Auszug belegt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Altenberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Altenberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Gästetaxesatzung muss für jeden Gast in der Beherbergungseinrichtung zur Einsicht vorliegen (§ 1 Abs. 2).
  • Jeder gästetaxepflichtige Gast hat Anspruch auf eine nicht übertragbare Gästekarte (§ 6).
  • Inhaber eines eigenen oder gepachteten Grundstücks zahlen eine Jahresgästetaxe (Zone 1: 43,00 €, Zone 2: 37,00 €; § 3 Abs. 2).
  • Befreiungen und Ermäßigungen sind durch geeigneten Nachweis zu belegen (§ 5 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Altenberg.

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