Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Krozingen
- Höhe
- ab 2,90 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Lage
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt ab 01.01.2026 je Person und Aufenthaltstag 3,20 € im Kernort und 2,90 € in den Ortsteilen (inklusive 7 % Umsatzsteuer). Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Gäste sind innerhalb von 24 Stunden an- und abzumelden, die Kurtaxe ist bis zum 10. des Folgemonats abzuführen.
- Höhe
- ab 2,90 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Lage
Je Person und Aufenthaltstag inklusive 7 % Umsatzsteuer: im Kernort 3,20 €, in den Ortsteilen 2,90 €. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Keine Kurtaxe für ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen (Tagungen, Veranstaltungen, sonstige Berufsausübung, z. B. Montage) aufhalten.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise, Weitergabe des Meldeformulars an die Kur- und Bäder GmbH innerhalb einer Woche nach Abreise (§ 8 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 10 Abs. 2).
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1); Meldepflichtige ziehen sie ein und führen sie an die Kur- und Bäder GmbH ab.
- Einreichung
- Meldung mit den von der Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 5).
- Betrieb anzeigen
- Wohnungsgeber erhalten eine Abschrift der Kurtaxesatzung und geben sie den Gästen durch Aushang in geeigneter Stelle bekannt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Krozingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Krozingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Wohnungsgeber haften für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe; die Haftung entfällt bei nachgewiesenem Einmietebetrug.
- Meldepflichtig ist auch, wer seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt zur Verfügung stellt.
- Die Kurtaxe kann vom Beherberger durch Vereinbarung abgelöst werden; Antrag spätestens bis 31.10. des Jahres bei der Kur- und Bäder GmbH.
- Befreit sind auch Blinde (gegen amtlichen Ausweis), Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 v.H. und Personen im Rahmen der Städtepartnerschaftspflege.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Krozingen – Kurtaxesatzung, 3. Änderung (gültig ab 01.01.2026)
- Stadt Bad Krozingen – Kurtaxesatzung (Neufassung 2025)
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Krozingen.
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