Baden-Württemberg
Kurtaxe in Wittnau
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 1,00 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Beherberger melden Gäste innerhalb von 14 Tagen und führen die Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.05.2017)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich wegen einer beruflichen Tätigkeit in der Gemeinde aufhalten und übernachten, hier aber keinen Wohnsitz haben (nicht mitreisende Personen); Nachweis kann verlangt werden.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 6 Abs. 1: An- und Abmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise. § 7 Abs. 2: im Monat fällig gewordene Beträge bis zum 10. des folgenden Monats abführen; Beträge unter 50 € im Monat können vierteljährlich abgerechnet werden.
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug.
- Einreichung
- Meldung auf den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken; Aufschlüsselung der abgeführten Beträge nach Formblatt bis zum 10. des Folgemonats.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wittnau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wittnau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreite bleiben meldepflichtig (nur von der Zahlung befreit).
- Kurtaxepflichtige Einwohner mit Lebensmittelpunkt anderswo zahlen eine Jahreskurtaxe von 25,00 €.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wittnau.
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