Sachsen
Kurtaxe in Bad Lausick
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Kurzone, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: halber Satz
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 2,00 € (Kurzone 1) bzw. 1,50 € (Kurzone 2) je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder unter 6 sind frei, Kinder und Jugendliche bis unter 18 zahlen die Hälfte. Gastgeber füllen am Ankunftstag die Kurkarte aus, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab (auch Null-Meldung).
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Kurzone, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag 2,00 € in Kurzone 1 und 1,50 € in Kurzone 2. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit; Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen 50 %. Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: halber Satz
- Berufliche Übernachtungen
- Kurtaxpflichtig sind auch Personen, die aus beruflichen Gründen in der Gemeinde Unterkunft nehmen; Einwohner mit Nebenwohnsitz wegen Arbeit, Ausbildung oder Studium sind nicht kurtaxpflichtig.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Kurkarte mit Angaben am Ankunftstag ausfüllen (§ 8 Abs. 1); Mehrfertigung des Meldescheins bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats (§ 8 Abs. 2); Kurtaxe monatlich bis zum zehnten Kalendertag des Folgemonats abführen, auch Null-Meldung (§ 9 Abs. 1).
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1); der Gastgeber zieht sie inklusive Umsatzsteuer ein und führt sie monatlich ab (§ 9 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung und Abrechnung auf den von der Gemeinde bereitgestellten amtlichen Vordrucken (§ 8 Abs. 4, § 9 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Gäste auf der von der Stadt bereitgestellten Kurkarte erfassen; Gästeübernachtungen und eingezogene Beträge einzeln abrechnen (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Lausick nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Lausick ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Jede weitere Person einer Familie ist befreit, wenn für drei Familienmitglieder die volle oder ermäßigte Kurtaxe entrichtet wird.
- Befreit sind außerdem Teilnehmer an Schulfahrten, Begleitpersonen von Schwerbehinderten (mit Nachweis) und Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können (ärztliches Zeugnis).
- Verwandtenbesuch ohne Entgelt ist nicht kurtaxpflichtig, wenn sozialadäquat.
- Inhaber von Wochenendhäusern, Campingstellplätzen und Bungalows zahlen eine objektbezogene Jahreskurtaxe (36-faches des Tagessatzes: 72,00 € Zone 1, 54,00 € Zone 2); Nebenwohnungsinhaber nach § 2 Abs. 2 das 48-fache (96,00 € bzw. 72,00 €).
- Aufbewahrung und Abrechnung der Kurtaxe müssen getrennt vom Betriebsvermögen erfolgen.
- Im Kurtaxbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Lausick.
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