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Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des Übernachtungspreises inklusive Umsatzsteuer. Die Steuer wird je Nacht berechnet und auf volle Cent abgerundet. Bei mehreren Gästen wird der Preis anteilig aufgeteilt.

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2024 bis 31.12.2027)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Steuerpflichtig. Befreit sind nur Übernachtungen für Pflichtveranstaltungen oder vorgeschriebene Präsenzteile einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Erhoben seit
01.01.2024
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Monatlich bis zum 15. des Folgemonats anmelden und zahlen. Auf Antrag vierteljährlich, wenn die Steuer höchstens 200 € im Monat beträgt.
Zahlung
Der Gast schuldet die Steuer. Sie ziehen sie bei der Abreise ein und überweisen den selbst berechneten Betrag bis zum 15. des Folgemonats an die Stadtkasse. Sie haften für den vollständigen und richtigen Einzug.
Einreichung
Steueranmeldung beim Kassen- und Steueramt auf amtlichem Vordruck oder elektronisch. Die Stadt verlinkt dafür Online-Dienste auf Amt24 (amt24.sachsen.de).
Betrieb anzeigen
Beginn und Aufgabe der Vermietung sowie Änderungen der Daten innerhalb eines Monats beim Kassen- und Steueramt melden, per Vordruck oder online über Amt24.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Chemnitz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Chemnitz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Beherbergungsteuer in Chemnitz nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast erheben, anmelden und abführen.

Gut zu wissen
  • Die Satzung gilt bis 31.12.2027. Ob die Steuer danach weiter erhoben wird, ist noch nicht bekannt.
  • Befreit sind Minderjährige, Schwerbehinderte ab GdB 80 und ihre Begleitperson (Merkzeichen B), Personen mit Wohnsitz in der Unterkunft sowie Übernachtungen für Pflichtteile von Ausbildung oder Studium.
  • Bei zwingend notwendiger medizinischer Behandlung wird die Steuer trotzdem eingezogen; der Gast kann sie bei der Stadt zurückfordern.
  • Für Gäste ohne Steuereinzug brauchen Sie einen vom Gast unterschriebenen Meldeschein mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Reisedaten und Befreiungsgrund.
  • Möblierte Wohnungen, die über Buchungsportale angeboten werden, gelten als Beherbergungseinrichtung.
Quellen und Prüfstand

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