Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Säckingen
- Höhe
- ab 1,20 €pro Person und Nacht, je nach Lage
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Fester Betrag pro Person und Nacht, je nach Lage: Kernstadt 2,50 €, Ortsteile Harpolingen, Rippolingen und Wallbach 1,20 €. Ab 1.1.2027: 2,80 € bzw. 1,40 €.
- Höhe
- ab 1,20 € pro Person und Nacht, je nach Lage
Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag inkl. USt; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, eine Übernachtung muss erfolgen. Kernstadt 2,50 €; Ortsteile Harpolingen, Rippolingen, Wallbach 1,20 €; Kur- und Rehaeinrichtungen, Kliniken 2,00 €; Wohnmobile pauschal 5,00 € je Wohnmobil und Nacht. (gilt seit 01.01.2017 bis 31.12.2026) - Änderung
- Ab 01.01.2027: ab 1,40 € pro Person und Nacht, je nach Lage (ab 01.01.2027) – Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag inkl. USt; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, eine Übernachtung muss erfolgen. Kernstadt 2,80 €; Ortsteile Harpolingen, Rippolingen, Wallbach 1,40 €; Kur- und Rehaeinrichtungen, Kliniken 2,30 €; Wohnmobile pauschal 5,60 € je Wohnmobil und Nacht.
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Keine Kurtaxe zahlen Gäste, die in Bad Säckingen arbeiten oder in Ausbildung sind oder beruflich an Tagungen oder Veranstaltungen teilnehmen. Nachweis nur mit dem städtischen Vordruck (Arbeitgeber, Arbeitsstätte bzw. Tagungsort, Unterschrift des Gastes).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gäste müssen innerhalb von drei Tagen nach Ankunft angemeldet werden, auch Gäste, die keine Kurtaxe zahlen.
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird vom Gast eingezogen und nach Rechnungsstellung durch die Stadt an diese abgeführt.
- Einreichung
- Meldung mit den Meldescheinen der Stadt (Sachgebiet Tourismus und Kultur) bzw. elektronisch. Ab 1.1.2027 ist das elektronische Verfahren Pflicht, Papier gibt es nur noch auf Antrag.
- Betrieb anzeigen
- Meldescheine und Gästekarten gibt die Stadtverwaltung, Sachgebiet Tourismus und Kultur, aus.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Säckingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Säckingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Kurtaxe nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast erheben, die Gäste melden und die Gästekarte (Schwarzwald- bzw. KONUS-Gästekarte) aushändigen.
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder bis zum 12. Geburtstag, Schullandheimaufenthalte und unentgeltlich aufgenommener Familienbesuch.
- Auf Antrag gibt es 50 % Ermäßigung für Schwerbehinderte ab 70 % und notwendige Begleitpersonen sowie 0,30 € Ermäßigung pro Person für Gruppen ab 25 Personen. Der Antrag muss spätestens am Abreisetag gestellt werden.
- Verlorene Meldescheine berechnet die Stadt mit 20 € pro Stück.
- Zum 1.1.2027 gilt eine neue Kurtaxesatzung (vom 27.07.2026) mit höheren Sätzen.
Quellen und Prüfstand
- Kurtaxe-Satzung Bad Säckingen vom 30.01.2017
- Kurtaxe-Satzung Bad Säckingen vom 27.07.2026 (gültig ab 01.01.2027)
- Stadt Bad Säckingen – Ortsrechtsammlung
- Airbnb Hilfe-Center – Steuereinzug in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Säckingen.
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