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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Zell im Wiesental

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 16: 1,00 €wie Erwachsene
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Zell im Wiesental bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe ganzjährig 2,00 € je Person und Aufenthaltstag (Personen von 6 bis 16 Jahren 1,00 €), gültig ab 01.01.2026. Befreiungen und Abrechnungsfristen der Grundsatzung vom 24.05.2011 sind im Auszug nicht enthalten.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Ganzjährig je Person und Aufenthaltstag 2,00 € für Personen über 16 Jahren, 1,00 € für Personen von 6 bis 16 Jahren. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Behandlung von Kindern unter 6 Jahren und genaue Grenze bei 16 Jahren stehen nicht im Auszug. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Sie führen die Kurtaxe nicht zu einem festen Termin ab: Die Stadt erlässt einen Bescheid, und der Betrag ist spätestens einen Monat nach dessen Bekanntgabe an die Stadtkasse zu zahlen (§ 8 Abs. 3 Kurtaxesatzung).
Zahlung
separat nicht angegeben
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken; anzugeben sind u. a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsdatum mitreisender minderjähriger Kinder sowie An- und Abreisetag (§ 7 Abs. 5 und 6 n. F.).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Zell im Wiesental nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Zell im Wiesental ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Meldung kann mit der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz verbunden werden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Zell im Wiesental.

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