Nordrhein-Westfalen
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Bad Salzuflen
- Höhe
- ab 3,70 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 12.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag je Person und Tag: 4,00 EUR von April bis Oktober, 3,70 EUR von November bis März, einschließlich Mehrwertsteuer, höchstens für 42 Tage im Kalenderjahr. Kinder unter 14 Jahren sind in Begleitung erziehungsberechtigter Personen frei. Sie melden die Gäste bei Anreise im elektronischen Meldeverfahren der Stadt, stellen die Gästekarte unmittelbar nach der Ankunft aus, ziehen den Beitrag ein und führen ihn nach Rechnungsstellung der Stadt ab.
- Höhe
- ab 3,70 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Tag 4,00 EUR in der Hauptsaison (1.4. bis 31.10.) und 3,70 EUR in der Nebensaison (1.11. bis 31.3.), einschließlich Mehrwertsteuer; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag, der Satz richtet sich nach dem Anreisetag. Höchstens 42 Tage je Kalenderjahr. (gilt seit 01.04.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht beitragspflichtig sind Personen, soweit und solange sie am Ort eine Schule besuchen, für einen Beruf ausgebildet oder weitergebildet werden oder ihren Beruf ausüben (§ 2 Abs. 3 c).
- Höchstdauer
- Abgabe je Gast für höchstens 42 Übernachtungen bzw. Tage im Kalenderjahr. Mehrere Aufenthalte desselben Gastes im selben Jahr werden zusammengezählt.
- Anerkannt als
- Kneipp-Kurort, Kneipp-Heilbad (amtliche Liste des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 29.09.2026)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gastdaten unmittelbar bei Anreise in den elektronischen Gasterhebungsbogen aufnehmen und an die Stadt übermitteln, Gästekarte unmittelbar nach Ankunft ausstellen, Kurbeitrag einziehen und nach Rechnungsstellung an die Stadt abführen (§ 7 Abs. 1 a bis c). Der Gast zahlt spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft (§ 1 Abs. 3). Weigert sich ein Gast, ist die Stadt sofort zu unterrichten (§ 7 Abs. 1, § 7 Abs. 4).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag ist eine Bringschuld; er ist durch Erwerb der Gästekarte spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft zu entrichten oder vom Einzugsverpflichteten einzuziehen und an die Stadt abzuführen (§ 1 Abs. 3).
- Einreichung
- Meldung der Gäste im elektronischen Meldeverfahren der Stadt Bad Salzuflen (§ 7 Abs. 2); auf schriftlichen Antrag kann die Stadt zur Vermeidung unbilliger Härten von der Pflicht befreien.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Salzuflen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Salzuflen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Pflicht zur Meldung im elektronischen Verfahren gilt für alle Unterkunftsgeber; die Stadt stellt die Zugangsdaten bereit (§ 7 Abs. 2).
- Weitere Befreiungen: kranke Personen, die Kureinrichtungen nicht nutzen können, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen und unentgeltlich aufgenommene Hausbesucher (§ 2 Abs. 3 b, d, e, f).
- Inhaber einer Zweitwohnung zahlen einen pauschalen Jahreskurbeitrag in Höhe des Beitrags für 42 Tage der Nebensaison (§ 6 Abs. 6).
- Auf Verlangen sind der Stadt die Buchungsunterlagen vorzulegen; der Einzugsverpflichtete haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 7 Abs. 3 und 4).
- Zu viel gezahlter Beitrag wird bei vorzeitiger Abreise auf schriftlichen Antrag erstattet; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise (§ 6 Abs. 4).
- Die Höchstgrenze von 42 Tagen gilt je Kalenderjahr; bei mehreren Aufenthalten im selben Jahr wird sie nur auf Antrag berücksichtigt (§ 6 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Salzuflen – Ortsrecht: Kurbeitragssatzung (Lesefassung mit Änderungsverlauf bis 2. Änderung, in Kraft 01.04.2025)
- Stadt Bad Salzuflen – Serviceportal: Kurbeitrag
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Salzuflen.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Salzuflen
Was kostet die Kurtaxe in Bad Salzuflen?
Kurbeitrag in Bad Salzuflen: ab 3,70 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Bad Salzuflen Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 14 frei.
Wann müssen Gastgeber in Bad Salzuflen die Kurtaxe anmelden?
Anmeldung: Gäste melden, Zahlung nach Bescheid der Gemeinde. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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