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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag in Horn-Bad Meinberg

Höhe
1,60 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 14: 1,00 €wie Erwachsene
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag nur im Kurgebiet Bad Meinberg: 1,60 EUR je Tag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag), Kinder unter 14 Jahren 1,00 EUR, höchstens 42 Tage je Kalenderjahr. Der Vermieter meldet Anreisen innerhalb von 3 Tagen an die GesUndTourismus GmbH, stellt die Gästekarte aus und führt den Beitrag bis zum 15. des Folgemonats ab.

Höhe
1,60 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,60 EUR je Tag; Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres 1,00 EUR; Schwerbehinderte ab GdB 80 und Personen mit geringem Einkommen (Nachweis) 1,20 EUR. Gilt nur im Kurgebiet des Stadtteils Bad Meinberg. (gilt seit 01.01.2017)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
Beitragsfrei, wer am Ort seinen Beruf ausübt und dies mit dem Meldeformular erklärt (§ 2 Abs. 3 d).
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anreisen innerhalb von 3 Tagen melden (§ 7 Abs. 1 a); Beitrag bis zum 15. des folgenden Monats an die GesUndTourismus GmbH abführen (§ 7 Abs. 1 c).
Zahlung
Fällig am Tag des Entstehens; Vermieter zieht ein und führt bis zum 15. des Folgemonats ab.
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Horn-Bad Meinberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Horn-Bad Meinberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreiungen (z. B. Kinder unter 14 in Begleitung ohne Gesundheitsmaßnahme, Kranke, Begleitpersonen Schwerbehinderter) nur mit Nachweis.
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen Jahreskurbeitrag nach der Kulturkarte (54,00 EUR).
  • Meldung elektronisch (§ 7 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Horn-Bad Meinberg.

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