Nordrhein-Westfalen
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Bad Sassendorf
- Höhe
- 3,40 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 1. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 12.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 12.10.2026.
Einige Angaben für Bad Sassendorf bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Bad Sassendorf erhebt im Kurgebiet, dem als Kurort staatlich anerkannten Teil des Gemeindegebiets, 3,40 EUR Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag (einschließlich Mehrwertsteuer, höchstens 42 Aufenthaltstage); Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. Der Beitrag ist am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt fällig. Sie erfassen die Gäste spätestens am Ankunftstag im Online-Meldeverfahren, stellen die Bad Sassendorf Card unmittelbar nach der Ankunft aus und führen den Beitrag bis zum 1. des Folgemonats an die Gemeinde ab.
- Höhe
- 3,40 € pro Person und Nacht
3,40 EUR je Person und Aufenthaltstag einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, für höchstens 42 Aufenthaltstage; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Ortsfremde Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes, zu Ausbildungszwecken oder zur Leistung von Aufgaben im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im Kurgebiet aufhalten, sind unter Nachweis befreit (§ 9 Abs. 1 c).
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 42 Nächte bzw. Tage. in Prüfung Ob je Aufenthalt oder je Kalenderjahr gezählt wird, steht in der Satzung (Link unten).
- Anerkannt als
- Ortsteil Bad Sassendorf: Heilbad (amtliche Liste des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 29.09.2026)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Personalien der Gäste spätestens am Ankunftstag erfassen und grundsätzlich online an die Gemeinde übermitteln (§ 8 Abs. 1). Den Kurbeitrag am Ankunftstag einziehen und bis zum 1. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 8 Abs. 5); im Online-Verfahren erfolgt die Abrechnung in der Regel zum 1. des Folgemonats, in Absprache ist eine andere Regelung möglich (§ 8 Abs. 1). Im manuellen Verfahren (auf Antrag) sind die Unterlagen bis zum 15. des Folgemonats einzureichen, bei Nichtvermietung ist bis dahin Fehlanzeige zu erstatten, sonst kann die Gemeinde schätzen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag ist am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt zur Zahlung fällig (§ 5 Abs. 2); der Unterkunftsgeber zieht ihn ein und führt ihn bis zum 1. des Folgemonats ab (§ 8 Abs. 5).
- Einreichung
- Meldung der Gäste im Online-Meldeverfahren der Gemeinde Bad Sassendorf; im manuellen Verfahren mit den von der Gemeinde vorgeschriebenen Verzeichnissen und Meldeblöcken (§ 8 Abs. 1 und 2).
- Betrieb anzeigen
- Die Kurkarte (Bad Sassendorf Card) wird unmittelbar nach der Ankunft durch den Unterkunftsgeber ausgestellt (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Sassendorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Sassendorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Erhoben wird nur im Kurgebiet, dem als Kurort staatlich anerkannten Teil des Gemeindegebiets; welche Gebietszonen dazugehören, regelt Anlage 1 der Satzung (§ 2). Die Anlage ist hier nicht ausgewertet; ob Ihre Unterkunft im Kurgebiet liegt, erfahren Sie bei der Gemeinde.
- Befreit sind außerdem Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, und Bettlägerige mit ärztlichem Attest (§ 9 Abs. 1 b und d); auf Antrag kann die Gemeinde Leistungsbezieher nach SGB II oder SGB XII und Härtefälle befreien (§ 9 Abs. 2).
- Bei Überschreitung von 42 Aufenthaltstagen stellt die Gemeinde rückwirkend ab dem ersten Aufenthaltstag eine für ein Jahr gültige Dauerkurkarte aus (§ 4 Abs. 2).
- Zweitwohnungsinhaber zahlen 20,00 EUR je Person und Jahr für eine einjährige Kurkarte (§ 4 Abs. 3).
- Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts wird überzahlter Beitrag nach § 11 erstattet (§ 5 Abs. 2).
- Der Unterkunftsgeber haftet nach § 11 Abs. 3 KAG NRW für vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug und die Abführung; die Haftung wird durch Bescheid festgesetzt (§ 8 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Bad Sassendorf – Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen (Kurbeitragssatzung), Fassung 2. Änderung, in Kraft 01.01.2022
- Gemeinde Bad Sassendorf – Kurbeitrag (Dienstleistungen A-Z)
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Sassendorf.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Sassendorf
Was kostet die Kurtaxe in Bad Sassendorf?
Kurbeitrag in Bad Sassendorf: 3,40 € pro Person und Nacht. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Bad Sassendorf Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 14 frei.
Wann müssen Gastgeber in Bad Sassendorf die Kurtaxe anmelden?
Anmeldung: monatlich, bis zum 1. des Folgemonats. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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