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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag (Kurtaxe) in Bad Sassendorf

Höhe
3,40 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 1. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
12.10.2026
Noch in Prüfung

Einige Angaben für Bad Sassendorf bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Bad Sassendorf erhebt im Kurgebiet, dem als Kurort staatlich anerkannten Teil des Gemeindegebiets, 3,40 EUR Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag (einschließlich Mehrwertsteuer, höchstens 42 Aufenthaltstage); Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. Der Beitrag ist am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt fällig. Sie erfassen die Gäste spätestens am Ankunftstag im Online-Meldeverfahren, stellen die Bad Sassendorf Card unmittelbar nach der Ankunft aus und führen den Beitrag bis zum 1. des Folgemonats an die Gemeinde ab.

Höhe
3,40 € pro Person und Nacht
3,40 EUR je Person und Aufenthaltstag einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, für höchstens 42 Aufenthaltstage; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes, zu Ausbildungszwecken oder zur Leistung von Aufgaben im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im Kurgebiet aufhalten, sind unter Nachweis befreit (§ 9 Abs. 1 c).
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte bzw. Tage. in Prüfung Ob je Aufenthalt oder je Kalenderjahr gezählt wird, steht in der Satzung (Link unten).
Anerkannt als
Ortsteil Bad Sassendorf: Heilbad (amtliche Liste des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 29.09.2026)
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Personalien der Gäste spätestens am Ankunftstag erfassen und grundsätzlich online an die Gemeinde übermitteln (§ 8 Abs. 1). Den Kurbeitrag am Ankunftstag einziehen und bis zum 1. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 8 Abs. 5); im Online-Verfahren erfolgt die Abrechnung in der Regel zum 1. des Folgemonats, in Absprache ist eine andere Regelung möglich (§ 8 Abs. 1). Im manuellen Verfahren (auf Antrag) sind die Unterlagen bis zum 15. des Folgemonats einzureichen, bei Nichtvermietung ist bis dahin Fehlanzeige zu erstatten, sonst kann die Gemeinde schätzen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Der Kurbeitrag ist am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt zur Zahlung fällig (§ 5 Abs. 2); der Unterkunftsgeber zieht ihn ein und führt ihn bis zum 1. des Folgemonats ab (§ 8 Abs. 5).
Einreichung
Meldung der Gäste im Online-Meldeverfahren der Gemeinde Bad Sassendorf; im manuellen Verfahren mit den von der Gemeinde vorgeschriebenen Verzeichnissen und Meldeblöcken (§ 8 Abs. 1 und 2).
Betrieb anzeigen
Die Kurkarte (Bad Sassendorf Card) wird unmittelbar nach der Ankunft durch den Unterkunftsgeber ausgestellt (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Sassendorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Sassendorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Erhoben wird nur im Kurgebiet, dem als Kurort staatlich anerkannten Teil des Gemeindegebiets; welche Gebietszonen dazugehören, regelt Anlage 1 der Satzung (§ 2). Die Anlage ist hier nicht ausgewertet; ob Ihre Unterkunft im Kurgebiet liegt, erfahren Sie bei der Gemeinde.
  • Befreit sind außerdem Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, und Bettlägerige mit ärztlichem Attest (§ 9 Abs. 1 b und d); auf Antrag kann die Gemeinde Leistungsbezieher nach SGB II oder SGB XII und Härtefälle befreien (§ 9 Abs. 2).
  • Bei Überschreitung von 42 Aufenthaltstagen stellt die Gemeinde rückwirkend ab dem ersten Aufenthaltstag eine für ein Jahr gültige Dauerkurkarte aus (§ 4 Abs. 2).
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen 20,00 EUR je Person und Jahr für eine einjährige Kurkarte (§ 4 Abs. 3).
  • Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts wird überzahlter Beitrag nach § 11 erstattet (§ 5 Abs. 2).
  • Der Unterkunftsgeber haftet nach § 11 Abs. 3 KAG NRW für vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug und die Abführung; die Haftung wird durch Bescheid festgesetzt (§ 8 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand

Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Sassendorf

Was kostet die Kurtaxe in Bad Sassendorf?

Kurbeitrag in Bad Sassendorf: 3,40 € pro Person und Nacht. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.

Zahlen Kinder in Bad Sassendorf Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche: unter 14 frei.

Wann müssen Gastgeber in Bad Sassendorf die Kurtaxe anmelden?

Anmeldung: monatlich, bis zum 1. des Folgemonats. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Bad Sassendorf startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Bad Sassendorf im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Bad Sassendorf startet. Eine E-Mail, keine Werbung.