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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag in Sundern (Sauerland)

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag nur im Kurgebiet des Luftkurortes Langscheid: ab 01.07.2026 2,50 € je Person und Tag (bis 30.06.2026 1,50 €). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. Meldung bis zum 5. des Folgemonats, Abrechnung vierteljährlich per Bescheid.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht
2,50 € je Person pro Tag (Änderungssatzung vom 08.05.2026, in Kraft ab 01.07.2026); An- und Abreisetag zusammen als 1 Tag; Campingwagen und Wohnzelte jährlich 60 €. (gilt seit 01.07.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Jeden Beitragspflichtigen bis spätestens zum 5. des auf den ersten Aufenthaltstag folgenden Monats bei der Kurverwaltung anmelden (fällt der 5. auf Wochenende/Feiertag, der nächste Werktag); Anmeldedaten vierteljährlich übermitteln (§ 8).
Zahlung
Stadt erstellt vierteljährlich einen Veranlagungsbescheid an den Unterkunftsgeber; Beträge unter 20 € werden mit der nächsten Quartalsrechnung abgerechnet. Der Beitrag ist von den Gästen einzuziehen und an die Stadtkasse abzuführen; fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 7, § 8).
Einreichung
Elektronisch (E-Mail, Fax oder anderes vorgeschriebenes Verfahren) oder schriftlich auf vorgeschriebenem Vordruck an die Stadtverwaltung Sundern.
Betrieb anzeigen
Jeder Kurgast erhält unmittelbar nach Ankunft vom Unterkunftsgeber eine Kurkarte (§ 9); Satzungsausfertigung durch Aushang bekannt geben.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Sundern (Sauerland) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Sundern (Sauerland) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Satzung gilt nur für das Kurgebiet des Luftkurortes Langscheid; für die Erholungsorte Amecke, Allendorf und Hellefeld/Altenhellefeld ist im Auszug keine Kurtaxe belegt.
  • Zeltplatzbesucher zahlen über die Zeltplatzbesitzer, die bis zum 15.04. jeden Jahres abführen; Zweitwohnungsbesitzer sind mit der Zweitwohnungssteuer abgegolten.
  • Der Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch für vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug; Unterlagen vier Jahre aufbewahren.
  • Jugendliche Besucher bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von Jugendherbergen, Schützenhallen und Zeltlagern samt Begleitpersonen sind befreit.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sundern (Sauerland).

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