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Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe in Bad Sülze

Höhe
1,10 €pro Person und Nacht
Anmeldung
–
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Bad Sülze bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 1,10 EUR je Person und Tag und ist bei Anreise fällig. Beherberger ziehen sie für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt am Ankunftstag ein, geben Kurkarten aus und melden und führen vierteljährlich an die Stadt ab, soweit nicht per Bescheid abgerechnet wird.

Höhe
1,10 € pro Person und Nacht
1,10 EUR je Person und Tag (Bemessung nach Übernachtungen). Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. (gilt seit 01.01.2021)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Sie melden der Stadt vierteljährlich die Zahl der kurtaxpflichtigen Gäste und führen die Kurtaxe ab, sofern die Stadt nicht per Bescheid abrechnet (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 Kurtaxesatzung); einen festen Tag nennt die Satzung nicht.
Zahlung
Kurtaxe ist mit Entstehung (bei Anreise) zu zahlen; Beherberger ziehen sie für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt am Ankunftstag ein (§ 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2). Abweichende Regelungen können mit der Stadt gesondert vereinbart werden.
Einreichung
Meldescheine nutzen, Gästeverzeichnis führen (Personenanzahl, Ankunfts- und Abreisetag, Ermäßigungen, Nummer der Kurkarte).
Betrieb anzeigen
Gästeverzeichnis auf Anforderung der Stadt unverzüglich vorlegen und Auskunft erteilen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Sülze nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Sülze ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Beherberger haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurtaxe.
  • Inhaber von Zweitwohnungen, die zur Zweitwohnungssteuer veranlagt sind, werden nicht zur Kurtaxe herangezogen.
  • Die aktuelle Satzung ist an geeigneter Stelle für die Gäste auszulegen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Sülze.

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