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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Badenweiler

Höhe
ab 1,45 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 15 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt ab 2026 je Person und Tag 3,35 € (Kurbezirk I), 2,25 € (II), 1,75 € (IIa) bzw. 1,45 € (III und IV) inklusive Umsatzsteuer. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gastgeber melden jeden Gast monatlich elektronisch an und führen die Kurtaxe gesammelt ab.

Höhe
ab 1,45 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Ab dem Kalenderjahr 2026 je Person und Tag inklusive Umsatzsteuer: Kurbezirk I 3,35 €, Kurbezirk II 2,25 €, Kurbezirk IIa 1,75 €, Kurbezirk III und IV 1,45 €. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 15 frei
Berufliche Übernachtungen
Keine Kurtaxe für Personen, die in der Gemeinde arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten; Nachweis durch Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Ausbildungsbescheinigung.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung für jeden abgelaufenen Kalendermonat bis zum 5. Kalendertag des Folgemonats; Abführung bis zum Ende des Folgemonats (§ 10 Abs. 1).
Zahlung
Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag, spätestens zum Kalendermonatsende fällig (§ 11 Abs. 1); Wohnungsgeber ziehen sie ein und führen sie gesammelt an die Gemeinde ab.
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren (§ 10 Abs. 8); auf Antrag Befreiung bei unbilliger Härte.
Betrieb anzeigen
Wohnungsgeber erhalten die Kurtaxesatzung und müssen sie durch Aushang an gut sichtbarer Stelle bekannt geben; der Gast erhält eine Gästekarte mit Namen, Ankunfts- und Abreisetag.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Badenweiler nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Badenweiler ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Wohnungsgeber haften für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung der Kurtaxe.
  • Befreiungen und Ermäßigungen sind vom Wohnungsgeber im Zuge der Meldung zu beantragen; der Gast muss den Grund glaubhaft machen.
  • Befreit sind auch Tagesbesucher, Verwandtenbesucher von Einwohnern (unentgeltlich im Haushalt) sowie Kranke und Schwerbehinderte, die Einrichtungen nicht besuchen können, und deren Begleitpersonen (§ 7).
  • Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies der Gemeinde unverzüglich mit Namen und Adresse zu melden; der Meldepflichtige ist dann von der Haftung freigestellt.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Badenweiler.

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