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Bayern

Kurbeitrag in Bischofsmais

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 12 frei, unter 16: 1,00 €
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Bischofsmais bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

In Bischofsmais zahlen Personen ab 16 Jahren 2,00 € je Aufenthaltstag, Jugendliche von 12 bis 15 Jahren 1,00 €, Kinder unter 12 Jahren nichts. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gast meldet sich spätestens am Tag nach Ankunft mit dem Meldeschein des Beherbergungsbetriebs.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag: Personen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr beitragsfrei, vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 €, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,00 €. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist enthalten. (gilt seit 11.10.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 12 frei, unter 16: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Kurbeitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des Tages und wird mit dem Entstehen fällig (§ 3). Die Meldung erfolgt spätestens am Tag nach Ankunft per Meldeschein (§ 5 Abs. 1). Eine Abführungsfrist des Erhebungspflichtigen (§ 6) steht nicht im Auszug.
Zahlung
Zu entrichten an den zur Erhebung Verpflichteten (§ 6) oder, falls keiner vorhanden ist, unmittelbar an die Gemeinde (§ 3 Abs. 3).
Einreichung
Meldescheinformular des Beherbergungsbetriebs (§ 5 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bischofsmais nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bischofsmais ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Kurbeitrag ist nach der Satzung nur von Personen zu zahlen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet aufhalten.
  • Angefangene Tage gelten als volle Tage.
  • Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 15.09.2022) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bischofsmais.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Bischofsmais startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Bischofsmais im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Bischofsmais startet. Eine E-Mail, keine Werbung.