Bayern
Kurbeitrag in Regen
- Höhe
- 1,95 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Abreise
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,15 €
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Regen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
In Regen kostet der Kurbeitrag seit 01.01.2024 je Aufenthaltstag 1,95 Euro für Einzelpersonen; in Familien zahlen die ersten beiden Personen 1,95 Euro, jede weitere Person 1,15 Euro. Kinder bis 6 Jahre sind frei, Kinder bis 16 Jahre zahlen 1,15 Euro. Der Anreisetag wird nicht mitgerechnet. Gastgeber melden die Gäste, heben den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab; die Stadt kann Abführung erst am Monatsende zulassen.
- Höhe
- 1,95 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag: Einzelperson 1,95 Euro. Familien: erste und zweite Person je 1,95 Euro, dritte und jede weitere Person 1,15 Euro. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind frei, vom siebten bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr zahlen sie den Satz der dritten Person (1,15 Euro). Der Anreisetag wird nicht mitgerechnet; angefangene Tage gelten als volle Tage. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,15 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Beitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit dessen Beginn und ist mit dem Entstehen fällig (§ 3). Der Gast erklärt sich spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 5 Abs. 1). Der Einhebungspflichtige führt spätestens einen Tag nach der Abreise ab; die Stadt kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag ist an den zur Erhebung Verpflichteten (§ 6) oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, unmittelbar an die Stadt zu entrichten (§ 3 Abs. 3). Beherbergende heben den Beitrag ein und haften für den Eingang (§ 6 Abs. 1).
- Einreichung
- Beherbergende melden die Beitragspflichtigen schriftlich an die Stadt, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben (§ 6 Abs. 1); eine Meldefrist für Gastgeber nennt der Auszug nicht.
- Betrieb anzeigen
- Übernachtende Gäste erklären sich mit dem Formblatt der Stadt spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 5 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Regen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Regen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Ermäßigungen für Familienangehörige müssen nachgewiesen werden (§ 6 Abs. 4 letzter Satz).
- Schwerbehinderte mit GdB 50 zahlen den Satz der dritten Person (1,15 Euro), mit GdB 100 sind sie frei.
- Notwendige Begleitpersonen von Schwerbehinderten sind beitragsfrei.
- Der Rechner bildet die Familienstaffel nicht ab: Er rechnet 1,95 Euro je Erwachsenem; eine dritte und jede weitere Person in der Familie zahlt 1,15 Euro.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Regen.
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