Bayern
Kurbeitrag in Blaibach
- Höhe
- 1,20 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichohne festen Tag in der Satzung
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Blaibach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 1,20 € je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, Kinder unter 16 frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag.
- Höhe
- 1,20 € pro Person und Nacht
1,20 € je Aufenthaltstag ab vollendetem 16. Lebensjahr; Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr frei. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Wer Gäste beherbergt und den Kurbeitrag einzieht, führt ihn in einer Summe allmonatlich an die Gemeinde ab; einen festen Tag nennt die Satzung nicht (§ 6).
- Zahlung
- Der Beitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) zu entrichten (§ 3 Abs. 3); § 6 mit Abrechnungsfrist steht nicht im Auszug.
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Blaibach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Blaibach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Im Kurbeitrag ist die gültige Mehrwertsteuer enthalten.
- Die Kurkarte wird von der Gemeinde oder vom Einhebungspflichtigen ausgestellt (§ 9).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Blaibach.
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