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Bayern

Kurbeitrag in Blaibach

Höhe
1,20 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichohne festen Tag in der Satzung
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

Einige Angaben für Blaibach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 1,20 € je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, Kinder unter 16 frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag.

Höhe
1,20 € pro Person und Nacht
1,20 € je Aufenthaltstag ab vollendetem 16. Lebensjahr; Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr frei. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Wer Gäste beherbergt und den Kurbeitrag einzieht, führt ihn in einer Summe allmonatlich an die Gemeinde ab; einen festen Tag nennt die Satzung nicht (§ 6).
Zahlung
Der Beitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) zu entrichten (§ 3 Abs. 3); § 6 mit Abrechnungsfrist steht nicht im Auszug.
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Blaibach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Blaibach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Im Kurbeitrag ist die gültige Mehrwertsteuer enthalten.
  • Die Kurkarte wird von der Gemeinde oder vom Einhebungspflichtigen ausgestellt (§ 9).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Blaibach.

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