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Nordrhein-Westfalen

Übernachtungssteuer in Blankenheim

Höhe
5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einige Angaben für Blankenheim bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Blankenheim erhebt eine Übernachtungssteuer; seit 01.01.2026 (1. Änderungssatzung vom 11.12.2025) beträgt sie 5 % des Bruttoentgeltes, vorher 3 %. Seit 2026 sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig. Der Betrieb zieht die Steuer vom Gast ein und reicht bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Steuererklärung ein; die Gemeinde setzt per Bescheid fest (Zahlung innerhalb 15 Tagen nach Bekanntgabe).

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Servicegebühr der Plattform
Die Gebühr, die der Gast an Airbnb, Booking.com & Co. zahlt, zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Ab 01.01.2026 fällt auch auf betrieblich veranlasste Übernachtungen Übernachtungssteuer an (Gemeindeseite); die frühere Ausnahme für zwingend berufliche Übernachtungen ist in der Fassung Stand 2026 gestrichen.
Erhoben seit
01.01.2019
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steuererklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (§ 7 Abs. 1); Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 7 Abs. 4).
Zahlung
Die Steuer wird mit Steuerbescheid gegenüber dem Betrieb (Steuerentrichtungsschuldner) festgesetzt und ist innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe zu entrichten (§ 7 Abs. 4).
Einreichung
Steuererklärung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Steueramt der Gemeinde Blankenheim (§ 7 Abs. 1); Nachweise auf Anforderung.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Tätigkeit und Betreiberwechsel sind dem Steueramt anzuzeigen (§ 3 Abs. 2). Vordruck Erklärung Beherbergungsbetriebe (ab 01.01.2026) und SEPA-Lastschriftmandat auf der Gemeindeseite.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Blankenheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Blankenheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Nicht steuerpflichtig sind nach der Gemeindeseite Übernachtungen im Rahmen einer nach den Schulgesetzen teilnahmepflichtigen Schulveranstaltung (Sammelbestätigung der Schulleitung); die Satzung selbst enthält in der Fassung 2026 keine Befreiungstatbestände.
  • Bei Pauschalpreisen mit Verpflegung, die sich nicht aufteilen lässt, werden 7,00 EUR für Frühstück und je 10,00 EUR für Mittag- und Abendessen abgezogen (§ 4 Abs. 3).
  • Stornogebühren sind nicht steuerpflichtig; maßgeblich ist der zum Übernachtungszeitraum geltende Steuersatz, bei Vorauszahlung ist die Differenz nachzufordern (Gemeindeseite).
  • Der Betrieb kann neben dem Gast in Haftung genommen werden, wenn er Einziehung und Nachweisführung nicht erfüllt.
Quellen und Prüfstand

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