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Bayern

Kurbeitrag in Bodenmais

Höhe
3,60 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,80 €
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 08.10.2026.

Einige Angaben für Bodenmais bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag des Markts Bodenmais: Beträge ab 01.12.2025 pro Aufenthaltstag 3,60 € (ab 16 Jahren) bzw. 1,80 € (6 bis unter 16 Jahre); Kinder unter 6 frei. Der An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Laut Gemeinde ist der Kurbeitrag vor Ort beim Gastgeber zu entrichten.

Höhe
3,60 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag bei Übernachtung: ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,60 €, ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,80 €, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.12.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,80 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Der Kurbeitrag ist spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes (oder bei späterer Meldung mit dieser) an die Gemeinde abzuführen (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Kurbeitrag wird mit Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2) und beim Gastgeber entrichtet.
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bodenmais nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bodenmais ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen Tageskurbeitrag 3,30 € bzw. 1,65 €.
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen Jahreskurbeitrag von 80,00 € bzw. 40,00 € (§ 7).
  • In der Gästekarte ist das GUTi-Ticket für Bus und Bahn enthalten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bodenmais.

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