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Bayern

Kurbeitrag in Rötz

Höhe
1,20 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 18: 0,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurbeitrag je Aufenthaltstag: 1,20 EUR ab 18 Jahren, 0,50 EUR für Kinder ab 6 bis unter 18 Jahren, Kinder unter 6 frei. Der Anreisetag wird nicht berechnet; Kurgebiet ist das gesamte Stadtgebiet. Der Gastgeber meldet die Gäste und hebt den Beitrag ein.

Höhe
1,20 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag: Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr 1,20 EUR, Kinder ab vollendetem 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 0,50 EUR, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. Der Anreisetag wird nicht berechnet. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: 0,50 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste spätestens am dritten Tag nach Ankunft (§ 6 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, die Stadt kann Abführung erst zum Monatsende zulassen (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2) und ist an den zur Einhebung Verpflichteten, sonst an die Stadt zu entrichten (§ 3 Abs. 3).
Einreichung
Schriftliche Meldung der Beitragspflichtigen an die Stadt Rötz.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Rötz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Rötz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Angefangene Tage gelten als volle Tage, der Anreisetag wird nicht berechnet.
  • Bei Gesellschaftsreisen mit Pauschalsatz, der den Kurbeitrag einschließt, ist der Reiseunternehmer zur Abführung verpflichtet.
  • Gäste, die nicht im Kurgebiet übernachten, melden sich selbst am ersten Aufenthaltstag.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rötz.

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