Bayern
Kurbeitrag in Rötz
- Höhe
- 1,20 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: 0,50 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag je Aufenthaltstag: 1,20 EUR ab 18 Jahren, 0,50 EUR für Kinder ab 6 bis unter 18 Jahren, Kinder unter 6 frei. Der Anreisetag wird nicht berechnet; Kurgebiet ist das gesamte Stadtgebiet. Der Gastgeber meldet die Gäste und hebt den Beitrag ein.
- Höhe
- 1,20 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag: Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr 1,20 EUR, Kinder ab vollendetem 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 0,50 EUR, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. Der Anreisetag wird nicht berechnet. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: 0,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste spätestens am dritten Tag nach Ankunft (§ 6 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, die Stadt kann Abführung erst zum Monatsende zulassen (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2) und ist an den zur Einhebung Verpflichteten, sonst an die Stadt zu entrichten (§ 3 Abs. 3).
- Einreichung
- Schriftliche Meldung der Beitragspflichtigen an die Stadt Rötz.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Rötz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Rötz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Angefangene Tage gelten als volle Tage, der Anreisetag wird nicht berechnet.
- Bei Gesellschaftsreisen mit Pauschalsatz, der den Kurbeitrag einschließt, ist der Reiseunternehmer zur Abführung verpflichtet.
- Gäste, die nicht im Kurgebiet übernachten, melden sich selbst am ersten Aufenthaltstag.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rötz.
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