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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Breitnau

Höhe
ab 2,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis Ende des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: ab 1,60 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurtaxe je Person und Tag: ab 16 Jahren 3,50 € (Kurbezirk I), 3,00 € (II) bzw. 2,50 € (III), Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 €. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gäste erhalten eine Gästekarte mit KONUS.

Höhe
ab 2,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Person und Tag: Personen ab 16 Jahren Kurbezirk I 3,50 €, II 3,00 €, III 2,50 €; Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 € in allen Bezirken. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: ab 1,60 €
Berufliche Übernachtungen
Keine Kurtaxe für Personen, die in Breitnau arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zu Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten; Nachweis durch Arbeitgeberbestätigung bzw. Ausbildungs-/Schulbescheinigung (Antragsformular der Gemeinde).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 9 Abs. 1: Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach Anreise, Abmeldung drei Tage nach Abreise; Kurtaxe eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde abführen.
Zahlung
Beherberger ziehen die Kurtaxe ein und führen sie gesammelt ab; sie haften für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
Einreichung
Meldung im von der Gemeinde bereitgestellten elektronischen Meldeverfahren (Ausnahme auf Antrag bei unbilliger Härte); Befreiungsanträge im Zuge der Meldung.
Betrieb anzeigen
Kurtaxesatzung durch Aushang an gut sichtbarer Stelle bekanntgeben.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Breitnau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Breitnau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Einwohner mit Lebensmittelpunkt anderswo sowie Dauer- und Saisoncamper zahlen eine pauschale Jahres- bzw. Monatskurtaxe und sind von KONUS ausgeschlossen.
  • Bei verspäteten Befreiungsanträgen gilt die Vergünstigung erst ab Antragseingang.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Breitnau.

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